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Klimt-Bilder: Schiedsverfahren nun in Österreich

Das Gerichtsverfahren in den Vereinigten Staaten um sechs wertvolle Klimt-Bilder wird beendet. Stattdessen wird es nun ein verbindliches Schiedsverfahren in Österreich geben.

Der bereits jahrelang geführten Rechtsstreit um sechs wertvolle Klimt-Bilder zwischen der Klägerin Maria Altmann und der beklagten Republik Österreich soll nun außergerichtlich in Österreich beigelegt werden. Die beteiligten Parteien haben sich darauf geeinigt, das Gerichtsverfahren in Los Angeles zu beenden, und werden sich stattdessen einem verbindlichen Schiedsverfahren in Österreich unterwerfen, gaben beide Seiten übereinstimmend am Mittwoch bekannt.

Die beiden bereits fest stehenden Mitglieder des dreiköpfigen Schiedsgerichts werden der Dekan der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien, Walter Rechberger, und der Anwalt Andreas Nödl sein. Rechberger ist von der Republik nominiert, Nödl von Seite der Klägerin Altmann. Ein noch zu findender Obmann des Schiedsgerichtes soll bis Ende Mai von Rechberger und Nödl bestellt werden, erläuterte Gottfried Toman von der Finanzprokuratur gegenüber der APA.

„Es ist eine Aufgabe, der man sich gerne stellt“, meinte Nödl im APA-Gespräch. „Wir werden uns bemühen, so schnell wie möglich zu einer Entscheidung zu gelangen, denn das ist schließlich der Sinn eines Schiedsgerichtsverfahrens und auch das Signal aus der Mediation“, so Rechberger.

In der Schiedsvereinbarung ist der 1. November als geplantes Datum der rechtskräftigen Entscheidung festgeschrieben. Bis Ende August soll das Beweisverfahren abgeschlossen sein. Das Vertragswerk zum Schiedsverfahren wurde gestern, Dienstag, nach einer vom Grazer Historiker Dieter Binder geleiteten Mediation unterschrieben. Die Vereinbarung ebne den Weg für eine rasche und endgültige Entscheidung über das Eigentum an den Gemälden, hieß es in einer Aussendung der Finanzprokuratur. Binder erläuterte gegenüber der APA: „Wir haben der Republik und der klagenden Partei fünf Jahre Prozess erspart. Der kooperative Einsatz war auf beiden Seiten groß.“

Neben den Streitparteien Republik Österreich und Altmann haben sich auch die Österreichische Galerie Belvedere und vier weitere Erben der Vereinbarung angeschlossen. Nach dieser Vereinbarung ist das Urteil der Schiedsrichter „endgültig und ohne Recht auf Berufung“. Keine der Parteien könne den Rechtstreit in den USA neu beginnen oder fortsetzen.

Im Prozess geht es um die Eigentumsverhältnisse an zwei Porträts von Adele Bloch-Bauer und vier Landschaften, die von Gustav Klimt geschaffen wurden: „Adele Bloch-Bauer I“, “ Adele Bloch-Bauer II“, „Apfelbaum I“, „Buchenwald (Birkenwald)“ und „Häuser in Unterach am Attersee“ sowie „Amalie Zuckerkandl“. Diese befanden sich im Besitz von Altmanns Onkel, dem jüdischen Industriellen Ferdinand Bloch-Bauer, und gelangten während der NS-Zeit in die Österreichische Galerie Belvedere.

Die von den Nazis aus Österreich geflüchtete heute 89-jährige Altmann lebt in Los Angeles. Anwalt Schoenberg hatte für Altmann im Jahr 2000 in den USA eine Klage gegen die Republik Österreich eingebracht, nachdem Altmann eine Klage in Österreich auf Grund des hohen Streitwerts aus Kostengründen nicht weiter verfolgte. Nachdem der jahrelange Rechtsstreit um die Zuständigkeit der US-Gerichte vom US-Höchstgericht im Juni 2004 zu Gunsten der Klägerin Altmann entschieden wurde, sollten ab 1. November in erster Instanz die inhaltlichen Ansprüche geprüft werden.

Es gebe derzeit „nur zufriedene Gesichter“, so Toman über das „im Interesse beider Parteien“ abgeschlossene Mediationsverfahren. Es werde in einer „vernünftigen, für Frau Altmann absehbaren Zeit“ zu einer vollstreckbaren Entscheidung kommen, „für uns war es wichtig, den Fall nach Österreich zurückzuholen“.

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