Die Pensionistin hatte in einem Sparmarkt Lebensmittel für 700 Euro mitgehen lassen – und es war nicht das erste Mal, dass sie wegen Diebstahls vor Gericht stand. Die betagte Dame wird bereits wegen Kleptomanie behandelt, dennoch kommt es immer wieder zu Ausrutschern.
Richter Peter Mück berücksichtigte die eingeschränkte Zurechnungsfähigkeit und verhängte 1000 Euro unbedingte Geldstrafe. Weitere 1000 Euro gab es auf Bewährung. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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