Sie haben am Dienstag bei Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) ein formloses Ansuchen auf angemessene Wahlkampffinanzierung eingebracht. Neben der Forderung nach einem Parteienfinanzierungsgesetz kündigten die vier Listen an, in Zukunft zusammenarbeiten zu wollen.
Die derzeitige Regelung bedeutet eine massive Wettbewerbsverzerrung, kritisierte Bernhard Amann von Vau-heute. Die aktuelle Parteienfinanzierung in Vorarlberg sehe eine Förderung von 7,75 Euro pro Wahlberechtigtem vor. Dieser Betrag wird aber nur an die im Landtag vertretenen Parteien aufgeteilt, und zwar so, dass die Stimmen der nicht im Landtag vertretenen Parteien und jene der Nichtwähler den Landtagsparteien zugeschlagen werden, stellte Amann fest. Die Landtagsparteien erhielten somit beinahe doppelt so viel wie ihnen nach Meinung der Kleinparteien zusteht.
Wilfried Ludwig Weh (LFB) forderte nicht nur den Beschluss eines Parteienfinanzierungsgesetzes durch den Landtag, sondern auch eine Bestätigung des Gesetzes durch eine Volksabstimmung. Wichtiger Inhalte dieses Gesetzes müssten laut Amann und Weh Kontrolle und Transparenz sein. Eine glasklare Offenlegung und Kontrolle gegenüber den Bürgern und Steuerzahlern findet nicht statt, so Amann. Die Parteienfinanzierung ist in Vorarlberg zur Zeit nicht per Gesetz, sondern auf Grund von Richtlinien als Akt der Regierung (Amann) geregelt.
Außerdem kündigten die vier Kleinparteien an, in Zukunft kooperieren zu wollen. Das genaue Ausmaß der Zusammenarbeit soll im Rahmen von Workshops geklärt werden. Aber auch ein gemeinsames Antreten bei der nächsten Vorarlberger Landtagswahl sei nicht auszuschließen. Am 19. September erreichten die vier Listen zusammengerechnet 5,1 Prozent der Stimmen.
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