Dies gelte bis zu einem möglichen Kanalanschluss, spätestens bis 22. Dezember 2015, teilt Landesrat Manfred Rein mit. “Diese Maßnahme ist sinnvoll, weil dadurch eine Menge Bürokratie und beträchtliche Kosten für die Betreiber vermieden werden können”, so Rein.
In Vorarlbergs Gemeinden gibt es insgesamt rund 5.500 solcher “Altanlagen”, die laut Wasserrechtsgesetz mit 1. Jänner 2006 schlagartig bewilligungspflichtig würden. Das wäre sowohl verwaltungs- als auch förderungstechnisch kaum bewältigbar. LR Rein: “Jeder Betreiber müsste ein Projekt einreichen, das dem neuesten Stand der Technik entspricht, und zu diesem Zweck teure Investitionen tätigen, auch wenn bereits in naher Zukunft der Anschluss an das öffentliche Kanalisationsnetz zu erwarten ist.
Deshalb ist es sinnvoll, dass ‘Altanlagen’, die ordnungsgemäß funktionieren und instand gehalten werden, weiter wie bisher betrieben werden dürfen.” Die Verordnung legt für alle betroffenen Siedlungsgebiete eine konkrete Frist fest, bis zu der die Verlängerung der Bewilligungsfreiheit gilt. Spätestens ab 22. Dezember 2015 sind alle nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossenen Kleinkläranlagen wasserrechtlich bewilligungspflichtig.
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