Theoretisch ist in Vorarlberg das kleine Glücksspiel und damit alle Geldspielautomaten mit Geldeinsatz außerhalb der Casinos Austria verboten. Faktisch finden sich jedoch hunderte illegale Spielautomaten im ganzen Land. So zählte die Webseite spieler-info.at 2013 über 100 illegale Automaten allein in Vorarlberg und listet deren Standorte auf. Allein im ersten Halbjahr 2014 habe man laut Medienberichten 230 illegale Automaten entdeckt.
Spielapparategesetz verbietet Glücksspiel
Grundlage für das Verbot des kleinen Glücksspiels ist das Spielapparategesetz des Landes Vorarlbergs. Bis Anfang des Jahres agierten das Land und die Finanzpolizei danach und beschlagnahmte bei Razzien über tausend Geräte. Die Automatenbetreiber klagten nach dem Glücksspielgesetz des Bundes und bekamen Recht. Der Verwaltungsgerichtshof erklärte für Spielautomaten mit einem möglichen Einsatz von über zehn Euro für Sache der Gerichte – und zwar unabhängig davon, wie hoch die Einsätze tatsächlich sind.
Dank Novelle wieder Landesverwaltung zuständig
Die Entscheidung wurde vom Verwaltungsgerichtshof übernommen. Das war im Juli 2013. Die Regierung reagierte darauf mit einer Gesetzesänderung, seit März 2014 sind ausschließlich die Verwaltungsbehörden für die Verfolgung nach dem Glücksspielgesetz zuständig – und somit wieder die Vorarlberger Bezirkshauptmannschaften, die Bundespolizei und die Finanzpolizei des Finanzministeriums. Geändert hat sich jedoch wenig.
Glücksspielgesetz vor Gericht
Zwar gebe es wieder laufend Kontrollen und auch Beschlagnahmungen. Die Illegalität der Automaten bringt noch vielseitige Probleme mit sich. Während die Casinos Austria für jeden Automaten Abgaben und Steuern entrichten müssen, bleibt dies den illegalen Spielhallen erspart. Auch der vielbeschworene Spielerschutz, zu dem die Casino Austria verpflichtet ist, gilt in der Illegalität wenig.
Glückspielgesetz vor Gericht
Ob sich das Glücksspielverbot jedoch langfristig durchsetzen lässt, wird außerhalb Vorarlbergs entschieden. In Burgenland, Steiermark, Nieder- und Oberösterreich ist das kleine Glücksspiel legal, wie derzeit auch noch in Wien. Doch auch in diesen Bundesländern fühlen sich die Automatenbetreiber durch das strenge Bundesgesetz und dem darin festgeschriebenen Glücksspielmonopol benachteiligt – und bekommen vor Gericht immer wieder recht.
Rechtsprechung entscheidet über Gültigkeit
So entschied erst im Mai das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich, dass das aktuelle Glücksspielgesetz mit dem EU-Recht vermutlich nicht vereinbar sei. Auch vor dem Verwaltungs- und Verfassungsgerichtshof sind laut Landesrat Erich Schwärzler mehrere Verfahren zu diesem Thema anhängig. Und letztlich wird auch die Wirksamkeit des Vorarlberger Verbotes dort entschieden. Denn wenn das Bundesgesetz kippt, fällt das Landesverbot unweigerlich mit.
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