Die Verfassungsrechtler Bernhard Raschauer, Theo Öhlinger und Heinz Mayer attestieren darin laut “Kurier” (Dienstag) eine “mangelnde gesetzliche Grundlage” des Verbotes von Automatenglücksspiel ab 2015.
Aus für 2.700 Automaten in Wien?
Laut Zeitung denkt der Konzern nicht daran, nur einen seiner 1.500 von wienweit 2.700 Automaten wegen des Verbots über die Novellierung des Wiener Veranstaltungsgesetzes abzuschalten. Werde eine Glücksspielmaschine beschlagnahmt, wolle Novomatic vor den Verfassungsgerichtshof ziehen, so der “Kurier”. Dabei berufe sich der Konzern auf Konzessionsbescheide, die teils bis Anfang 2017 laufen.
Kleines Glücksspiel: Gesetzeslage
Verfassungsjurist Raschauer ortet laut Zeitungsbericht den juristischen Fehler darin, dass der Bund beim neuen Glücksspielgesetz 2010 für das Automatenspiel “eine Rahmengesetzgebung erfunden hat” und das sogenannte “kleine Glücksspiel” der Kompetenz der Länder übergab. Während einige Bundesländer Landesgesetze erließen, habe Wien dies verabsäumt. Ein Rahmengesetz kenne die Verfassung aber nicht, schreibt der “Kurier” mit Verweis auf den Jurist. Auch die “Kronen Zeitung” berichtet in ihrer Dienstagsausgabe vom Ziel Novomatics, die Automaten trotz Verbots weiterzubetreiben.
(apa/red)
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