Ein formelles Verbot der umstrittenen Maschinen bzw. Lokalitäten ist daher gar nicht nötig. Denn dass es keine Konzessionen mehr gebe, sei durch das Glücksspielgesetz im Bund geregelt, betonte der Leiter der für das Veranstaltungswesen zuständigen Magistratsabteilung 36, Wolfgang Schieferle, am Donnerstag.
Kontrollen durch Finanzpolizei
Jedoch müssten Formulierungen, in denen von den Geräten die Rede sei, aus formalen Gründen aus dem Gesetz entfernt werden. Spielautomaten, die nach dem Jahreswechsel betrieben werden, sind ab diesem Zeitpunkt jedenfalls illegal. Für die Kontrollen, so erklärte der Abteilungsleiter, ist die Finanzpolizei zuständig. Das Aus für das Kleine Glücksspiel wurde bereits 2011 besiegelt, nachdem bei einem SPÖ-Parteitag ein entsprechender Beschluss mit knapper Mehrheit angenommen worden war.
In Wettbüros weiter erlaubt
Mehrmals wurde angezweifelt, dass die inkriminierten Salons oder Lokale zur Gänze verschwinden. So könnten manche in – weiterhin erlaubte – Wettbüros umgewandelt werden, wird gewarnt. Und auch Glücksspielautomaten wird es weiterhin geben. In den offiziellen Casinos werden künftig bis zu 1.500 Geldspielgeräte auf Zocker warten.
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