Der 41-Jährige aus Bludesch war am Landesgericht Feldkirch zu drei Jahren unbedingter Haft verurteilt worden.
Der ehemalige Berufssoldat hatte seine leibliche Tochter zwischen 1999 und 2004 mehrmals im Jahr im Intimbereich berührt. Außerdem hatte er das Mädchen gezwungen, ihn zu befriedigen. Zu Beginn der Übergriffe war das Opfer vier Jahre alt. Das Kind, das bei der geschiedenen Frau des zwischenzeitlichen Schutzhütten-Betreibers lebt, hatte seinen Vater damals alle 14 Tage in dessen Wohnung besucht. Nach den Taten hatte er der Tochter gedroht: Fall sie jemandem davon erzähle, schlage er sie, dass ihr Hören und Sehen vergeht.
Am Oberlandesgericht stritt der Mann die Übergriffe auf seine Tochter neuerlich ab. Dass er 2003 mit der zu dieser Zeit 15-jährigen Tochter seiner früheren Lebensgefährtin Sex hatte, gab er hingegen erneut zu.
Die Strafe sah die Verteidigung als nicht angemessen an. Der Vorarlberger habe sich noch nie etwas zu Schulden kommen lassen und führe einen ordentlichen Lebenswandel. Die Staatsanwaltschaft bezeichnete demgegenüber das Urteil als äußerst milde und verwies unter anderem auf den langen Tatzeitraum. Man müsse das Augenmerk auf seine Tochter richten, die einiges psychisches Leid davongetragen habe.
Der Senat gab der Berufung keine Folge. Auch aus spezial- und vor allem generalpräventiven Gründen wurde die im vergangenen Februar ausgesprochene Strafe als geboten erachtet. Von einem ordentlichen Lebenswandel könne – ab dem ersten Übergriff – keine Rede sein.
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