Im Jahre 1998 entschieden sich anlässlich einer Volksabstimmung 59 Prozent der Klauser Bevölkerung für die Rückwidmung des als Bauland gewidmeten Gebietes „Hinterer Tschütsch“ in Freifläche Freihaltegebiet.
Aufgrund dieser Entscheidung klagten dann zwei Grundeigentümer die Gemeinde wegen des Werteverlustes ihres Grundes auf 9 Millionen Euro und zusätzlich auf Zinsen ab Klagebeginn. Für die Gemeinde Klaus eine Summe die sich gesamt bei rund 14 Millionen einpendeln könnte. Ein Kläger bekam bereits in erster Instanz dem Grunde nach (es wurde keine Summe festgelegt) Recht.
Gemeindevertretung vertagt Entscheidung
Bei der Gemeindesitzung am vergangenen Mittwoch wurde der Tagesordnungspunkt 9 –
Umwidmung eines Teiles des Gebietes Hinterer Tschütsch von Freifläche Freihaltefläche in Baufläche Wohngebiet und in Verkehrsfläche Straße, kurzfristig abgesetzt und aus der Tagesordnung genommen.
Dem Antrag des Ortschefs „ Da eine neuerliche Volksabstimmung ins Auge gefasst wird, sowie rechtlich relevante Schritte noch zu prüfen und weitere Gespräche zu führen sind, soll
dieser Tagesordnungspunkt abgesetzt werden“, wurde einstimmig zugestimmt, genauso der Vertagung des nächsten Tagesordnungspunktes der GV Heinz Vogel, Martin Brugger und Eugenie Sözeri – Rohrer „Volksabstimmung über Flächenwidmung im Bereich des Hinteren Tschütsch“.
Klauser Volk soll entscheiden
So wird nun vor der Sommerpause noch eine GV – Sitzung abgehalten. Bis dato soll die rechtliche Situation definitiv geklärt und weitere Gespräche geführt werden.
Bei der Umwidmung, die nun Gegenstand einer Volksabstimmung werden soll, handelt es
sich um einen mit den Klägern seitens der Gemeinde ausverhandelten Kompromiss:
Zwei Drittel des in Freifläche gewidmeten Gebietes sollen wieder in Bauland
umgewidmet werden, im Gegenzug ziehen die Grundbesitzer dafür ihre Klage zurück und verzichten auf die Zinszahlungen. Für Bürgermeister Werner Müller steht jedoch bereits fest, dass es eine neuerliche Volksabstimmung geben muss. „ Dies ist eine so gravierende
Entscheidung für unsere Gemeinde, wobei das Risiko ausserdem sehr hoch ist. Ich sehe mich zusammen mit der Gemeindevertretung außer Stande hier alleine eine
Entscheidung zu fällen und diese dann auch zu verantworten. Die Entscheidung liegt beim Volk. Das Klauser Volk hat 1998 schon einmal entschieden und soll auch diesmal die Entscheidung mittragen“.
Wohlwissend das eine eventuelle Ablehnung des Kompromisses, verbunden mit dem Verlust des Prozesses einschneidende Folgen für die Zukunft der Gemeinde Klaus haben wird. Nicht so sieht dies Gemeindevertreter Heinz Vogel (Die Grünen), der sich gegen die geplante Rückwidmung ausspricht und der Gemeinde große Chancen zum Gewinn des Prozesses einräumt, sowie bei einer Volksabstimmung ein „klares Nein“ gegen eine Rückwidmung erwartet.
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