Während ihrer Arbeit ließ sie sich immer wieder dazu hinreißen, Gelder aus der Kasse des Betriebsrates sowie von Ärzten des Landeskarankenhauses von Feldkirch zu stehlen.
10.800 Schilling muss die Geständige nun auf Grund ihrer Verurteilung wegen gewerbsmäßigem Diebstahl berappen.
“Man muss die Hintergründe dieser Diebstähle im Auge behalten“, plädierte Verteidiger Johannes Blum. Die junge Mutter musste wegen Differenzen von zu Hause ausziehen. Der Vater ihres Kindes ist mit dem Unterhalt seit Juli im Rückstand, der Schaden selbst wurde längst von ihr wieder gut gemacht.
Trotz Verdacht weiterhin gestohlen
“Unverständlich“ war für Richterin Sonja Nachbaur allerdings der Umstand, dass die bereits im vergangenen Jahr wegen Einbruchsdiebstahl Vorbestrafte selbst dann noch weiter klaute, als sie bereits verdächtigt wurde. “Sie habe sich ihren Lebensunterhalt aufbessern müssen, die finanziellen Mittel reichten nicht einmal zum Nötigsten“, so die junge Frau bei ihrer Vernehmung.
Das Gericht verhängte eine unbedingte Geldstrafe in der Höhe von 10.800 Schilling, sah aber vom Widerruf der bedingten Strafnachsicht ab. Allerdings darf sich die Frau nichts mehr derartiges leisten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
(Bild: VN)
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