AA

Klassen- und Gruppengrößen wandern in Schulautonomie

Hammerschmid legt Eckpunkte vor
Hammerschmid legt Eckpunkte vor
Die Schulen sollen künftig selbst über Klassen- und Gruppengrößen sowie die Dauer der Unterrichtseinheiten entscheiden. Zentrale Verwaltungseinheiten sollen "Schulcluster" werden, zu denen sich bis zu acht Schulen zusammenschließen können.

Das sehen die am Dienstag präsentierten Eckpunkte zum sogenannten “Autonomiepaket” im Zuge der Bildungsreform vor. Das Paket soll kostenneutral sein.

Derzeit gibt es gesetzlich vorgegebene Klassenschülerhöchstzahlen – diese betragen etwa in der Volksschule und Neuen Mittelschule 25 Kinder – und Teilungsziffern für bestimmte Fächer. Diese sollen nun fallen und nur mehr als eine Art Verrechnungsgröße erhalten bleiben. Demnach erhalten die Schulen ihre Ressourcen weiter nach diesen Maßgrößen – wie sie aber eingesetzt werden, entscheiden die Schulen bzw. die Cluster selbst.

Keine fixen 50-Minuten-Stunden mehr

Die Klassen selbst bleiben bestehen. Künftig soll es aber möglich sein, an einem Tag oder in einem Fach etwa eine Art Vorlesung für eine große Zahl an Schülern anzusetzen und an einem anderen Tag in Kleingruppen zu arbeiten. So sollen Förderangebote für stärkere und schwächere Schüler sowie fächerübergreifende Projekte ermöglicht werden. Die Entscheidung über die Art der Gruppenbildung liegt bei der Schulleitung bzw. der Clusterleitung. Die Schulpartner müssen darüber informiert werden.

Gleichzeitig soll in der Praxis die 50-Minuten-Stunde fallen und nur als Berechnungsgröße für die Personalbewirtschaftung und Ressourcenzuteilung bleiben, also etwa für das Dienstrecht der Lehrer. Die Schulen sollen dann selbst entscheiden, wie die Unterrichtseinheiten zeitlich zusammengefasst werden. Dazu braucht es allerdings die Zustimmung des Dienststellenausschuss, also der Personalvertretung an der Schule.

Schulen können “Schulcluster” bilden

Nach dem Wunsch von Bildungsministerin Sonja Hammerschmid (SPÖ) und Staatssekretär Harald Mahrer (ÖVP) sollen sich bis zu acht benachbarte Schulen außerdem zu “Schulclustern” zusammenschließen können. An der Spitze dieser Cluster soll ein “Schulclusterleiter” stehen, der für die strategische Schulentwicklung und deren Umsetzung, die Personalentwicklung sowie den Aufbau seines Führungsteams zuständig ist. An den anderen Cluster-Standorten gäbe es eine pädagogische Leitung (den bisherigen Direktor) mit reduzierter Leitungsfunktion. Der jeweilige Schulclusterleiter erhält an seinem Standort ein Sekretariat.

Cluster sollen in der Region eine bis drei Gemeinden umfassen und entweder aus Pflichtschulen (v.a. Volksschulen und Neue Mittelschulen) oder Bundesschulen (AHS, BMHS) bestehen, wobei aufgrund ihrer Größe ein Bundesschulcluster wesentlich weniger Schulen umfassen würde. In einem zweiten Schritt soll anschließend auch ein übergreifender Zusammenschluss zu einem “Bildungscampus” (Stadt) oder einer Bildungsregion (Land) möglich sein, wo auch Bundes- mit Pflichtschulen sowie auch mit Kindergärten kooperieren können. Die Entscheidung über die Zusammenschlüsse zu Clustern sollen die jeweiligen Schulerhalter mit Unterstützung der Schulbehörden in den Ländern treffen – im Pflichtschulbereich sind das etwa die Gemeinden.

Geteilte Kompetenzen bei Lehrer-Einstellung

Die Kompetenzen bei der Einstellung von Lehrern werden geteilt: Wenn es mehrere Bewerber für eine offene Stelle gibt, entscheidet der Clusterleiter bzw. bei Schulen, die in keinem Cluster sind, der Direktor über die Auswahl. Die formalen Kompetenzen wie die Prüfung der Formalerfordernisse oder der Abschluss des Dienstvertrags bleiben bei den Schulbehörden.

Vereinheitlicht wird das Verfahren zur Bestellung der Schul- bzw. Clusterleiter: Deren Ausschreibung erfolgt durch die Schulbehörden des Landes und enthält ein Anforderungsprofil, das etwa eine fünfjährige Berufserfahrung als Lehrer und die Absolvierung des ersten Teils eines neu entwickelten Hochschullehrgangs umfasst. Die Eignung der Kandidaten soll durch eine Begutachtungskommission beurteilt werden, die Leiter werden dann vorerst auf fünf Jahre bestellt und erst anschließend auf unbestimmte Zeit.

Änderungen sind auch bei der Lehrer-Fortbildung geplant. Derzeit erfolgt 85 Prozent angebotsorientiert – Lehrer bewerben sich um eine Teilnahme an Veranstaltungen an den Pädagogischen Hochschulen (PH), die wiederum von Direktor und Schulaufsicht genehmigt werden müssen. Künftig sollen die Clusterleiter den Fortbildungsbedarf an der Schule definieren und sich anschließend an PH oder Unis wenden, die wiederum ein Angebot für die Schule zusammenstellen.

Schematische Darstellung der kŸnftigen Kompetenzen einzelner Schulen, Factbox GRAFIK 1152-16, 88 x 130 mm
Schematische Darstellung der kŸnftigen Kompetenzen einzelner Schulen, Factbox GRAFIK 1152-16, 88 x 130 mm ©Schematische Darstellung der kŸnftigen Kompetenzen einzelner Schulen, Factbox GRAFIK 1152-16, 88 x 130 mm

Die Umsetzung des Autonomiepakets soll mit “Leuchtturmschulen” bereits 2017/18 beginnen. Komplett umgestellt werde das System aber erst in fünf bis zehn Jahren sein, so Sonja Hammerschmid – “eher in zehn Jahren”. Die gesamte Materie sei “echt umfangreich und komplex”.

“Die Umsetzung geht nicht von heute auf morgen”, betonte die Ministerin. So müssten Schulleiter ausgebildet, die Schulaufsicht weiterentwickelt und die Pädagogischen Hochschulen (PH) in die Lage versetzt werden, Unterstützung anzubieten. Allerdings gebe es jetzt schon hervorragende Schulen, die bestehende autonome Freiräume ausnützen. “Mit denen wollen wir beginnen.” Diese “Leuchtturmschulen” wiederum sollten andere nach einer Art Buddy-System an der Hand nehmen. “Von Schulleiter zu Schulleiter redet sich’s leichter.” Einzelne Maßnahmen wie die Änderungen bei der Lehrerauswahl wiederum könnten sehr schnell umgesetzt werden.

Lehrer müssen wohl mehr pendeln

Insgesamt soll das Autonomie-Paket keine Mehrkosten verursachen. Die neuen Sekretariate für die Clusterleitungen würden zwar mehr Geld kosten, so Hammerschmid. Dem stünden wiederum Einsparungen gegenüber, da die derzeitigen Direktoren als reine pädagogische Leiter von Verwaltungsaufgaben entlastet würden und wieder mehr unterrichten könnten. Einsparungen ergäben sich auch durch besseren Personaleinsatz innerhalb der einzelnen Cluster.

Für die Pädagogen innerhalb der Cluster dürfte es Vor- und Nachteile geben: Einerseits müssen sie eventuell zwischen einzelnen Standorten pendeln – “eine gewisse Mobilität ist gefordert”, so Hammerschmid. Andererseits würde dadurch auch vielfach der fachfremde Unterricht entfallen. Die Lehrer würden dann verstärkt wieder nur “ihre” Fächer unterrichten.

Umgebaut wird auch die Schulaufsicht, die stärker in Richtung Beratung der Standorte gehen soll. Zur Qualitätssicherung an den einzelnen Standorten werde es eine Controllingstelle im Ministerium geben, so Hammerschmid. Die Ergebnisverantwortung liege an der Schule bei der Clusterleitung. Für die Kontrolle werden etwa die Ergebnisse der Bildungsstandards herangezogen – diese müssten allerdings weiterentwickelt werden, da sie derzeit nur in der vierten und achten Schulstufe erhoben würden. Hier sollen nun zusätzliche Testinstrumente für eine regelmäßige Überprüfung entwickelt werden.

Mahrer sieht Anpassung an regionale Bedürfnisse

Für Harald Mahrer ist das nunmehrige Paket nur “ein erster Schritt, was die Autonomie betrifft”. Eine Zentralisierung sieht er darin nicht – eher im Gegenteil: Die Schule werde sich künftig stärker an den regionalen Bedürfnissen orientieren.

Nach der Präsentation der Eckpunkte soll in den nächsten Tagen die gesamte legistische Umsetzung vorliegen, die anschließend in die Begutachtung geht. Im Dezember soll das Gesetzespaket dann im Ministerrat beschlossen werden. Bis Ende des Jahres könnte laut Mahrer auch noch eine Einigung über die Umsetzung der Modellregionen zur Gesamtschule sowie die angekündigten Änderungen in der Schulverwaltung – Stichwort Bildungsdirektionen – erfolgen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Klassen- und Gruppengrößen wandern in Schulautonomie