Die Verdächtigen, die eine Gesamtschadenssumme von über 100.000 Euro verursacht hatten, wurden in Untersuchungshaft gebracht. Ein Teil des betrügerisch erlangten Gutes konnte wieder an die Geschädigten ausgefolgt werden. Der verdächtige Mann wohnte über Monate bei seiner Ehefrau in Dornbirn, obgleich gegen ihn ein aufrechtes Aufenthaltsverbot wegen vorangegangener Betrugshandlungen bestand.
Zunächst liehen sich die Verdächtigen bei insgesamt 17 Videotheken im Land und dem angrenzenden Deutschland unter falschem Namen in betrügerischer Absicht DVDs, Spiele etc. aus. Sie verwendeten dabei vermutlich echte Ausweise von Freunden oder Bekannten sowie einen gefundenen Ausweis.
Da die Verdächtigen unter ihren echten Namen bereits große Minusbestände bei verschiedensten Banken im Lande hatten, eröffneten sie mit den fremden Ausweisen bei allen namhaften Banken diverse Konten und erhielten dafür Bankomatkarten. Die Vorlage der Ausweise, teils in schlechtem Zustand bzw. mit einem Foto, das dem Verdächtigen nicht sonderlich ähnlich schaute, genügte dafür. Mittels EC-Lastschriftverfahren kauften die Verdächtigen bei einem großen Möbelkonzern in ganz Österreich dutzende Male ein; aber auch andere Bekleidungs- und Einrichtungsgeschäfte gehörten zu den Geschädigten.
Im März 2004 bestellten die Verdächtigen den ganzen Monat über mehrmals täglich telefonisch bei einem Versandhandel Waren. Vorwiegend wurden dabei Handys unter falschen erfundenen Identitäten bestellt. Die beiden Verdächtigen ließen sich die Pakete vom Postboten gegen Unterschrift aushändigen, wobei sie vortäuschten, entweder die angeschriebene Person selbst zu sein, oder das Paket an den Mitbewohner auszuhändigen. Alleine in einem Monat konnten sie so Waren im Wert von 14.000 Euro an sich bringen. Die Handys verbrachten sie zum Großteil ins Ausland.
Überdies schlossen die Verdächtigen insgesamt 11 Abonnementverträge bei kostenpflichtigen Fernsehsendern unter Vorlage der fremden Ausweise ab, und kamen so in den Besitz der Digitalreceiver samt Smartcard. Die Abonnementgebühren blieben sie selbstverständlich vollständig schuldig. Die Receiver wurden wiederum ins Ausland verbracht und dort verkauft.
Bei der freiwilligen Nachschau zu Beginn der Erhebungen, versteckte sich der verdächtige Mann die erste Zeit unter dem Bett in einem Hohlraum, konnte aber schließlich doch gefunden werden. Die gesamte Wohnung war mit dem betrügerisch erlangten Diebsgut voll. Die Wohnung wurde verschlossen, und das Gut, soweit irgendwie zuordenbar, an die geschädigten Firmen ausgehändigt. (Quelle: Sicherheitslandesdirektion)
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