AA

Klares Signal für die Pflege daheim

Schwarzach - Seit Anfang letzten Jahres erhalten Pflegeheime, die Kurzzeitpflege-Angebote führen, aus dem Sozialfonds einen Betrag von 10 Euro je Verpflegstag zur Abdeckung des Mehraufwandes.

Diese Förderung erweist sich als sehr wirksamer Anreiz, teilt Soziallandesrätin Greti Schmid mit. Im ersten Jahr haben 50 Heime Kurzzeitpflege angeboten. Insgesamt wurden dafür rund 204.000 Euro aus dem Sozialfonds ausbezahlt.

Um die Voraussetzungen zu schaffen, dass auch künftig möglichst viele pflegebedürftige Menschen so lange es geht daheim betreut und versorgt werden können, werden neben dem Ausbau der ambulanten Dienste zwei Formen der Kurzzeitpflege in Pflegeheimen im Rahmen der Sozialhilfe besonders gefördert: Die Übergangspflege und der Urlaub von der Pflege.

Mit der nun praktizierten Lösung – Heimeinstufung nach tatsächlichem Aufwand plus dem fixierten 10 Euro-Zuschlag pro Verpflegstag – können mehrere Effekte erreicht werden, so Landesrätin Schmid: „Das ist eine transparente und nachvollziehbare Regelung und ein klares sozialpolitisches Signal zur Unterstützung der Pflege daheim. Und wie die Bilanz des ersten Jahres zeigt, wird die Motivation zum Anbieten dieser Leistungen erfolgreich gefördert.“

Beim „Urlaub von der Pflege“ erhalten Menschen, die ihre Angehörigen pflegen, im Ausmaß von bis zu sechs Wochen pro Kalenderjahr die Möglichkeit, sich von den mit der Pflegetätigkeit verbundenen psychischen und physischen Belastungen zu erholen. Bei der “Übergangspflege“ besteht zum Aufbau der häuslichen Pflege durch Angehörige bzw. soziale Einrichtungen nach einer Akutbehandlung in einer Krankenanstalt bzw. im Anschluss an eine medizinische Rehabilitation die Möglichkeit, die pflegebedürftige Person in einem Pflegeheim bis zu vier Wochen lang aufzunehmen. Dabei müssen das Liegenschaftsvermögen des Pflegebedürftigen sowie das Einkommen der Angehörigen nicht eingesetzt werden, Barvermögen des Pflegebedürftigen unter 15.000 Euro bleibt frei. Lediglich Pension und Pflegegeld des Pflegebedürftigen sind nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen einzusetzen.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Klares Signal für die Pflege daheim