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Klare Kriterien zur Förderung des Tierwohles

Vorarlberg ist erstes Land mit eigener Tierschutzförderungsrichtlinie.
Vorarlberg ist erstes Land mit eigener Tierschutzförderungsrichtlinie. ©VMH
Bregenz – Auf Ersuchen des Vorarlberger Landtags hat die Landesregierung eine Richtlinie für die Gewährung von Förderungen im Bereich des Tierschutzes erlassen.

“Vorarlberg ist das erste Land, das auf diese Weise klare Kriterien zur Förderung von Maßnahmen für die Verbesserung des Tierwohles festlegt”, erklärt Landesrat Erich Schwärzler.

Förderungen klar geregelt

Erarbeitet wurde die neue Tierschutzförderungsrichtlinie von den zuständigen Fachabteilungen des Landes Vorarlberg mit Unterstützung des Tierschutzombudsmannes und der Mitglieder der Tierschutzplattform. “Dadurch ist die Förderung der im Tierschutz engagierten Organisationen, Einrichtungen und Vereine in Vorarlberg künftig klar und nachvollziehbar geregelt”, so Landesrat Schwärzler.

Förderrichtlinie für Tierheim

Die Förderrichtlinie betrifft Umbau- und Erhaltungsmaßnahmen im Vorarlberger Tierheim in Dornbirn, die Unterbringung und medizinische Versorgung der dort untergebrachten Tiere sowie sonstige Maßnahmen, die der Verbesserung des Tierwohles dienen. Darüberhinaus werden auch Maßnahmen unterstützt, die das Verständnis der Öffentlichkeit und insbesondere der Jugend für den Tierschutz wecken und vertiefen, erläutert Landesrat Schwärzler: “Ziel ist es dadurch zu einer positiven Mensch-Tier-Beziehung beizutragen.”

(VLK)

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