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Klage wird am Dienstag beschlossen

(VN) Bregenz - 19 Seiten und 27 Seiten lang: An zwei Dokumenten haben die Juristen in der Rechtsabteilung des Landes in den letzten Wochen gearbeitet. Jetzt liegen sie fertig am Tisch. Die Klage des Landes gegen das Sparpaket des Bundes soll am Dienstag in der wöchentlichen Regierungssitzung beschlossen werden.

19 Seiten und 27 Seiten lang: An zwei Dokumenten haben die Juristen in der Rechtsabteilung des Landes in den letzten Wochen gearbeitet. Jetzt liegen sie fertig am Tisch. Die Klage des Landes gegen das Sparpaket des Bundes soll am Dienstag in der wöchentlichen Regierungssitzung beschlossen werden.

„Es sind zwei Anträge. Der eine betrifft das Familienlastenausgleichsgesetz und der zweite den Pflegebereich“, erklärt Landeshauptmann Herbert Sausgruber. Bereits Anfang November hatte er die Verfassungsklage angekündigt. Die von der Bundesregierung „vorgenommenen Abmilderungen“ beim Sparpaket gehen Sausgruber nicht weit genug, etwa beim Mehrkindzuschlag, im Studentenbereich oder bei der Pflege: „Der Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 soll unserer Auffassung nach vereinbarungswidrig erschwert werden.“ Das Paket soll nun „einer Prüfung unterzogen werden, ob es der Bundesverfassung entspricht“.

Die Aussichten auf Erfolg will er nicht werten: „Bei Gericht sind die Chancen schwer abschätzbar. Der Antrag ist aus unserer Sicht gut begründet.“ Bis wann eine Entscheidung erfolgt, bleibt offen. „Das liegt in der Hand des Verfassungsgerichtshofs“, sagt Sausgruber. Eine festgelegte Bearbeitungsfrist hat dieser jedenfalls nicht.

Kärnten will folgen

Weitere Stellen haben angekündigt, gegen das beschlossene Budget des Bundes Klagen einzubringen. Neben der Vorarlberger hat auch die Kärntner Landesregierung eine Beschwerde gegen die Kürzungen im Familien- und Pflegebereich in Aussicht gestellt. Sie könnte frühestens am Donnerstag eingebracht werden. Ob sich Sausgruber durch den Entschluss anderer Landesregierungen in dem Beschluss unterstützt sieht? „Wir haben die Entscheidung autonom getroffen. Es gibt ja bekanntlich einen einstimmigen Landtagsbeschluss, der zwar nicht die Klage verlangt, aber auf der Basis dieses Beschlusses wird die Antragstellung zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgenommen.“

Zuletzt hatte die Arbeiterkammer ebenfalls eine eigene Klage angekündigt. Sie will gegen die Steuererleichterungen für Landwirte klagen. Vor den Verfassungsgerichtshof wollen auch die Grünen, die Beamtengewerk­schaft, der Seniorenrat und die Österreichische Hochschülerschaft. Hier wird allerdings noch nach Anlassfällen gesucht. Die Gründe sind jedoch unterschiedlich. Während die Senioren gegen die Streichung des Alleinverdienerabsetzbetrages vorgehen, wollen die Studentenvertreter die Streichung der Familienbeihilfe zu Fall bringen. Die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) hingegen wehrt sich gegen den verteuerten Nachkauf der Pensionsjahre.

Überraschend dabei: GÖD-Chef und Zweiter Nationalratspräsident Fritz Neugebauer hatte im Nationalrat noch für das Budget gestimmt, Anfang Jänner jedoch eine Klage dagegen angekündigt. Für das Verhalten Neugebauers hat auch Sausgruber kein Verständnis: „In Wahrheit ist das nicht nachvollziehbar: Einen Beschluss anzufechten, den man selbst mitgetragen hat. Da sehe ich eine große Problematik.“

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