Mit der beim Landesgericht (LG) Feldkirch eingebrachten Privatklage wollte sich ÖAAB-Spitzenkandidat Fink u.a. gegen die Unterstellungen des Spitzenkandidaten der grün-türkischen Liste Gemeinsam wehren, er habe Kammergelder im Wahlkampf missbraucht. Die AK-Wahl ist längst vorbei, Fink ist trotz Verlust der absoluter Mehrheit wieder Präsident und Lechner sitzt als kooptiertes Mitglied im AK-Vorstand – das Gerichtsverfahren hingegen ist noch nicht zu Ende.
Die AK informierte heute, Montag, der zuständige Richter am LG Feldkirch habe sich in der Causa für unzuständig erklärt. mit Beschluss vom 9. Juni sei das Verfahren an das LG für Strafsachen Wien abgetreten worden. Sollte sich das LG Wien für zuständig betrachten, dürfte das Verfahren vermutlich eingestellt werden, weil die sechswöchige Privatklagefrist bereits am 24. März abgelaufen sei.
Fink bedauerte in einer Aussendung, dass der Richter in Feldkirch zur Prüfung der Zuständigkeit mehrere Monate benötigt habe, obwohl ihm das OLG Innsbruck mit Beschluss vom 20. April die Fortsetzung des Verfahrens aufgetragen habe. Fink: Mit dieser Unzuständigkeitserklärung des Feldkircher Richters bleibt das ehrenrührige Verhalten von Mario Lechner ungestraft.
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