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Klage gegen geplanten Golfplatz

Der Vorarlberger Landesvolksanwalt Felix Dünser klagt beim Verfassungsgericht gegen die Umwidmung von Grundstücken für den geplanten Golfplatz in Rankweil.

In einer am Donnerstag veröffentlichten Missstandsfeststellung führt Dünser eine Vielzahl von Verfahrensmängeln an. So hatten nicht einmal alle Grundeigentümer der Umwidmung zugestimmt, auch die Widmungsgrenze war unklar. Bürgermeister Hans Kohler (V) sagte der APA, er „gehe davon aus“, dass das Verfahren rechtmäßig geführt wurde.

Nach Ansicht des Volksanwalts widerspricht die Umwidmung der Grundstücke sowohl dem Raumplanungsgesetz als auch der Alpenkonvention. Bis heute lägen nicht einmal die Zustimmungen aller Grundstückseigentümer vor, obwohl diese eigentlich selbst den Umwidmungsantrag hätten stellen müssen. Auch der Umfang der Umwidmung sei unklar, weil in den Unterlagen mehrere Varianten der Widmungsgrenze dargestellt sind. Von der Umwidmung betroffene Behörden wie die Landwirtschaftskammer und die Agrarbezirksbehörde wurden nicht informiert.

Harsche Kritik übt Dünser auch an der Entscheidungsfindung innerhalb der Gemeinde. Kritische Gutachten zum Projekt seien der Gemeindevertretung nicht vorgelegt, obwohl diese eine umfassende Interessensabwägung hätte vornehmen müssen. Der Volksanwalt sieht auch Sicherheitsprobleme, weil mitten durch den Golfplatz öffentliche Straßen führen. Der vorgesehene Sicherheitsabstand wird nicht eingehalten.

Rankweils Bürgermeister Hans Kohler verteidigte gegenüber der APA das Vorgehen der Gemeinde: „Wir haben uns bemüht, das Verfahren umfassend zu führen. Wir haben uns bemüht, das zu tun, was man uns gesagt hat, dass wir tun sollen. Ich gehe davon aus, dass es richtig war.“ Es sei aber natürlich das „legitime Recht“ des Volksanwalts, die Gerichte zu bemühen. Kohler: „Sollten wir Fehler gemacht haben, wird man es uns sagen.“

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