Von Seff Dünser (NEUE)
Ein Unternehmer aus dem Bregenzerwald wollte 2011 im Unterland einen Steinbruch kaufen. Der Vorstand einer Bregenzerwälder Bank habe ihm für den Grundstückskauf eine Kreditfinanzierung schriftlich zugesagt, sich dann aber nicht daran gehalten, behauptet der Unternehmer. Weil er deshalb den Steinbruch nicht kaufen konnte, seien ihm Einnahmen entgangen. Dafür fordert er als Schadenersatz von der Bank 1,6 Millionen Euro.
Verbindliche Zusage?
Gestern fand in dem anhängigen Zivilprozess am Landesgericht Feldkirch die erste Verhandlung statt. Der Anwalt der beklagten Bank beantragte in der vertagten Verhandlung die Abweisung der Klage. Sein Argument: Es habe sich um keine verbindliche Finanzierungszusage des Bankvorstands gehandelt, sondern lediglich um eine unverbindliche Absichtserklärung. Der Bankvorstand habe in einer E-Mail an den Unternehmer darauf hingewiesen, dass zuerst noch die Zustimmung des zweiten Bankvorstands eingeholt werden müsse. Der Bankvorstand, mit dem der Unternehmer verhandelte, ist inzwischen abgelöst worden. Der Geschäftsmann glaubt, dass die Bank nach einer Intervention eines anderen Steinbruch-Unternehmens ihre Finanzierungszusage zurückgenommen habe.
Forderungen abgetreten
Der Betrieb des Unternehmers ist inzwischen insolvent geworden. Er hat seine Forderungen an eine andere Firma abgetreten, die nun als klagende Partei auftritt. Geschäftsführerin des klagenden Unternehmens ist angeblich die Lebensgefährtin des Unternehmers. Die klagende Firma hat für den Schadenersatzprozess wiederum einen Verein mit einer Vollmacht ausgestattet. Der Vereinsobmann nahm am Dienstag im Gerichtssaal neben Klagsvertreter Linus Mähr Platz. Der Verein unterstützt Klagen gegen den genossenschaftlich organisierten Bankkonzern. Der Unternehmer aus dem Bregenzerwald wurde mittlerweile als Genossenschaftsmitglied der Bregenzerwälder Bankfiliale ausgeschlossen. Seinen Ausschluss bekämpft er mit einer am Bezirksgericht Bezau anhängigen Klage gegen das Geldinstitut.
Auch die Anwaltskanzlei, die die Bank vertritt, wurde vom Unternehmer verklagt. Dabei fordert er am Landesgericht Feldkirch 119.000 Euro als Schadenersatz für angebliche Beratungsfehler in einem Zivilprozess zwischen Viehhändlern. Die Forderung hat er sich von einem Bregenzerwälder Viehhändler abtreten lassen, der in dem Gerichtsverfahren gegen einen italienischen Viehhändler von der Anwaltskanzlei vertreten wurde.
(Red.)
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