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Kindschaftsrecht: Väterinitiative teils zufrieden

Feldkirch- Die Vorarlberger Väterinitiative „Papa gibt Gas“ sieht in dem Gesetzesentwurf zum Kindschaftsrecht-Änderungsgesetz teilweise große Fortschritte. Einige Punkte seien jedoch kritisch zu betrachten.

Für den Sprecher der Initiative, Martin Fellacher, ist die größte Errungenschaft im vorliegenden Entwurf, dass Kinder an zwei Orten betreut werden können. „Bisher musste für die Kinder ein hauptsächlicher Aufenthaltsort angegeben werden. Danach richten sich alle Rechte und Pflichten – fast völlig unabhängig davon, ob eine alleinige oder gemeinsame Obsorge besteht.“. Die gemeinsame Obsorge sei dadurch zur Farce verkommen, da der Elternteil, bei dem der „hauptsächliche Aufenthalt“ ist, darüber bestimmen kann, wann und wie oft der andere Elternteil sein Kind sehen kann.

Ebenfalls sei sehr positiv zu bewerten, dass durch die Obsorge ein Mitbestimmungsrecht über den Wohnort der Kinder im Gesetz verankert wird. „Es kann nur gehofft werden, dass die Kinder dadurch in der Praxis eine Garantie erhalten, dass sie von beiden Elternteile durch ihre Kindheit begleitet werden, auch nach einer Trennung.“, sagt Fellacher. Bisher sei es möglich gewesen, den Kindern den anderen Elternteil zu entziehen, indem man schlichtweg in ein anderes Bundesland oder ins Ausland verzogen ist.

Kritisch wird von der Initiative „Papa gibt Gas“ vor allem gesehen, dass keine Mittel zur Durchsetzung der neuen Rechte für die Kinder geschaffen werden. Würde sich ein Elternteil trotz allen Regelungen verweigern, und damit den „persönlichen Verkehr“ zwischen den Kindern und dem anderen Elternteil unterbinden, bleibe des aus heutiger Sicht weitgehend ohne Konsequenzen. „Um die Kinder und den anderen Elternteil vor dieser Willkür zu schützen, ist dringend eine Handhabe dagegen im Gesetz zu verankern!“, so der Sprecher der Initiative.

„Alles in allem muss abgewartet werden, ob der Gesetzesentwurf das Parlament passiert – und letztendlich muss sich auch weisen, wie die Gerichte dann damit umgehen.“. Die Väterinitiative kritisiert vor allem die Haltung der Frauenministerin zum Entwurf, die inhaltlich gar nicht zuständig sei, da aus ihren Beiträgen eindeutig hervorgehe, dass sie das Kindeswohl zum Schutz von angeblichen Frauenrechten übergehe. „Andererseits ist es sehr verwunderlich, dass aus dem Familienministerium noch keine Wortmeldung zum Entwurf an die Öffentlichkeit drang.“, so Fellacher.

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