Zu Beginn der vorgeworfenen perversen Handlungen war das Kind angeblich zwölf Jahre alt. Zudem soll der Angeklagte ein Pflegekind, ebenfalls im Teenageralter, und dessen zwei Schwestern missbraucht haben. Die Frau habe von den meisten Übergriffen gewusst, jedoch nichts dagegen unternommen. Zudem soll sie bei zwei Opfern selbst sexuelle Handlungen an den Mädchen vorgenommen haben. Laut Staatsanwaltschaft versorgte der Erstangeklagte das Pflegekind für die regelmäßigen sexuellen Handlungen als Gegenleistung mit Marihuana.
Angeklagte nicht geständig
Bei Gericht sind Frauen als Missbrauchstäterinnen äußerst selten. Die Verteidigung geht davon aus, dass die vier Mädchen sich „zusammengetan“ haben und alles nur eine Erfindung ist. Beide Angeklagten zeigen sich nicht geständig. Die Öffentlichkeit wurde nach dem Vortrag der Anklageschrift ausgeschlossen. Die Verteidigung spricht von „Lügenhaftigkeit“ der Opfer, bedingt durch zerrüttete Familienverhältnisse. Ein wichtiger Zeuge hat sich entschuldigt, einige weitere Zeugen haben angegeben von ihrem Entschlagungsrecht als Betreuer Gebrauch zu machen.
Prozess vertagt
Der Prozess wurde am Donnerstagvormittag wegen weiterer Zeugeneinvernahmen vertagt.
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