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Kinderschutzeinrichtungen gegen verschärfte Anzeigepflicht

Die Vorarlberger Kinderschutzeinrichtungen IfS, Vorarlberger Kinderdorf, SOS-Kinderdorf, AKS Sozialmedizin und Stiftung Jupident sprechen sich strikt gegen eine verschärfte Anzeigepflicht bei Kindesmissbrauch aus.

„Eine sofortige Anzeige kann die dem Missbrauch zugrundeliegenden Probleme niemals lösen. Im Gegenteil, diese Vorgehensweise verhindert einen sensiblen Umgang mit den Opfern und birgt die Gefahr in sich, dass diese sich übergangen fühlen, was eine weitere Verletzung ihrer Grenzen bedeuten würde. Doch vor allem misshandelte Kinder bedürfen einer behutsamen Unterstützung durch fachlich geschulte Personen und vorerst nicht einer polizeilichen Befragung“, so der einstimmige Tenor der GeschäftsführerInnen der genannten sozialen Organisationen.

Aus fachlicher Perspektive ist eine Verschärfung der Anzeigepflicht, von der sämtliche Anlaufstellen und demnach auch sämtliche Beratungsstellen für Missbrauchsopfer betroffen wären, abzulehnen. Diese führt dazu, dass Opfer wie auch deren Angehörige nicht mehr wagen, den Schritt in die Beratung zu tun, und somit viele Missbrauchstaten niemals aufgedeckt und Täter geschützt würden. Häufig scheuen sich Betroffene vor einer Anzeige, vor allem wenn der Missbrauch noch nicht als bestätig gilt. Die Opfer und deren Angehörige wünschen sich anfangs beratende Unterstützung und haben Angst davor, sofort Anzeige zu erstatten.

„Es ist falsch, aufgrund des tragischen aktuellen Falls in Amstetten Anlassjustiz zu betreiben“, betonen IfS-Geschäftsführer Dr. Stefan Allgäuer, der Geschäftsführer des Vorarlberger Kinderdorf Dr. Christof Hackspiel, Geschäftsführer Manfred Ganahl von der Stiftung Jupident, Mag. Helmut Fornetran, Geschäftsführer von AKS Sozialmedizin und Dr. Sabine Juffinger vom SOS-Kinderdorf.

Quelle: Institut für Sozialdienste

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