Dreieinhalb Jahre unbedingte Haft – so lautete das Urteil im Falle jenes 46-jährigen Angestellten, welcher als Fußballtrainer 20 Jahre lang Buben im Bregenzerwald, einigen Rheintalgemeinden und dem Raum Feldkirch sexuell belästigt hatte. Der Mann war bereits 1988 wegen ähnlicher Vorfälle einmal zu sechs Monaten bedingt verurteilt worden, die Strafe war allerdings bereits „getilgt“ – somit galt er als unbescholten. Mildernd bei der Strafzumessung wirkte sich das Geständnis sowie der Umstand, dass er ganz wesentlich an der Aufklärung sämtlicher Fälle mitarbeitete aus. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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