Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) kündigte an, dass die ÖVP beantragen werde, auch das Euthanasie-Verbot in der Landesverfassung zu verankern.
In seltener Einstimmigkeit beschlossen die Abgeordneten des Vorarlberger Landtages am Mittwoch einen ursprünglich von der SPÖ-Fraktion eingebrachten und dann von der ÖVP abgeänderten Antrag zur Verankerung von Kinderrechten in der Vorarlberger Landesverfassung. Demnach wird die Landesregierung aufgefordert, dem Landtag ehestmöglich eine Regierungsvorlage vorzulegen, die die Zielsetzungen der Kinderrechtskonvention der UNO vom 20. November 1989 in der Vorarlberger Landesverfassung zum Inhalt hat.
Zusätzlich wird die Landesregierung aufgefordert, bei der Bundesregierung dafür einzutreten, dass die vom Justizministerium eingesetzte Arbeitsgruppe zum Thema Obsorge-Regelung und Kindeswohl” überprüft, wie die Vertretung der Kinderinteressen in streitigen Pflegschaftsverfahren verbessert werden kann und ob in kritischen Fällen die verpflichtende Anwesenheit der Pflegschaftsrichter bei der Durchsetzung von Pflegschaftsentscheidungen verlangt werden sollte.
Die ursprüngliche SPÖ-Forderung nach Aufnahme der UNO-Kinderrechtskonvention in die Landesverfassung lehnte die ÖVP-Fraktion ab. Das wäre zu umfangreich, zudem sei die Konvention bereits Bestandteil des Bundesrechts, argumentierte ÖVP-Klubobmann Markus Wallner. Die vier (ÖVP, SPÖ, FPÖ, Grüne) im Landtag vertretenen Parteien einigten sich darauf, als politisches Signal die Ziele der UNO-Kinderrechts-Konvention in der Landesverfassung festzuschreiben.
Landeshauptmann Herbert Sausgruber (V) kündigte an, dass die ÖVP beantragen werde, auch das Euthanasie-Verbot in der Landesverfassung zu verankern. Das Land habe dafür zwar keine Regelungskompetenz, sagte Sausgruber. Mit einer derartigen Bestimmung solle aber ein Akt der Solidarität gesetzt und ein Bekenntnis zur Stärkung des Gedankens der Hospiz-Bewegung abgelegt werden.
Umfangreiche Diskussionen wurden für die Debatte am Nachmittag erwartet. Auf der Tagesordnung der Landtagssitzung standen zwei heiße” sozialpolitische Themen: Die Behandlung des Landesrechnungshof-Berichtes über den Sozialfonds und ein Antrag, der sich mit dem umstrittenen Pflegekosten-Rückersatz an die Sozialhilfe befasste.
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