Der Angeklagte sprach von Internet-Sucht.
Über Zeitraum von drei Jahren
Der 30-Jährige aus Schruns hatte laut einem ORF-Bericht drei lang pornografische Bilder aus dem Internet auf seinen Computer geladen, darunter auch Bilder von Minderjährigen. Der Angeklagte war vor dem Landesgericht Feldkirch geständig und sprach von einer Internetsucht.
Psychologische Behandlung
Das Surfen auf den Pornoseiten sei für ihn wie eine Sucht gewesen, so der Angeklagte vor Gericht. In der Realität würde er solche Sachen aber nie machen. Das sagte auch die Psychiaterin, bei der der 30-Jährige in Behandlung ist.
Wegen sexueller Belästigung vorbestraft
Dem hielt der Staatsanwalt entgegen, dass der Schrunser wegen sexueller Belästigung vorbestraft ist. In betrunkenem Zustand hatte er einen 16-Jährigen begrapscht.
Für die Richterin war der 30-Jährige durch diese Form der Internet-Sucht eingeschränkt zurechnungsfähig. Dieser Umstand und das Geständnis des Angeklagten wurden mildernd bewertet. Der 30-Jährige wurde zu drei Monaten bedingter Freiheitsstrafe und einer unbedingten Geldstrafe von 4.800 Euro verurteilt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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