Ein FBI-Ermittler aus den USA ließ einen Konsumenten von Kinderpornografie aus Vorarlberg auffliegen. In einem Internetchat habe ein verdeckter FBI-Ermittler mit dem angeklagten Unterländer Fotos mit Kinderpornografie ausgetauscht. Das sagte Staatsanwalt Simon Steixner in einem Strafprozess am Landesgericht Feldkirch. Dabei habe der Vorarlberger seinen Chatpartner gefragt, ob er auch an Bildern interessiert sei, die zeigen, wie er seine Tochter missbraucht habe. Tatsächlich aber habe der Unterländer gar keine Tochter.
Anzeige erstattet
Nach dem Austausch von Kinderpornobildern habe der Mitarbeiter der zentralen US-Sicherheitsbehörde Anzeige in Österreich erstattet, berichtete Staatsanwalt Steixner. Bei einer Hausdurchsuchung wurden 20 Pornobilder mit Kindern und Jugendlichen auf dem Smartphone des Handwerkers gefunden.
Der 24-Jährige gab darüber hinaus schon vor der Polizei von sich aus zu, er habe sich zwischen Dezember 2016 und März 2017 zumindest 250 Pornobilder mit unmündigen und mündigen Minderjährigen verschafft und die verbotenen Fotos anderen überlassen.
Bedingte Haftstrafe
Wegen der Vergehen der pornografischen Darstellung Minderjähriger wurde der unbescholtene, ledige und netto 2000 Euro verdienende Angeklagte am Landesgericht zu einer bedingten Haftstrafe von vier Monaten und einer unbedingten Geldstrafe von 4500 Euro (180 Tagessätze zu je 25 Euro) verurteilt.
Das Urteil, das der Angeklagte und der Staatsanwalt akzeptierten, ist rechtskräftig. Die mögliche Höchststrafe hätte drei Jahre Gefängnis betragen.
Mit dem Tatbestand der pornografischen Darstellung Minderjähriger wolle der Gesetzgeber Kinder und Jugendliche vor sexuellem Missbrauch durch die Pornoindustrie schützen, sagte Richterin Claudia Hagen. Ohne Konsumenten wie den Angeklagten würde es keine Kinderpornoindustrie geben. Deshalb würden auch Konsumenten zur Verantwortung gezogen.
Ein heilsamer Schock
Der verurteilte 24-Jährige sagte anschließend, das Strafverfahren sei für ihn ein heilsamer Schock gewesen. Er sei kein Pädophiler und benötige deshalb keine Therapie.
Richterin Hagen warnte den Unterländer vor weiteren Kinderporno-Aktivitäten: „Denn Sie wissen, dass verdeckte Ermittler im Internet unterwegs sind. Irgendwann fischen wir alle raus.“
Staatsanwalt Meixner merkte dazu an, dass die zwischen dem FBI-Ermittler und dem Angeklagten ausgetauschten Kinderpornobilder nicht angeklagt worden seien, weil der Fahnder als Agent provocateur tätig gewesen sei.
(Quelle: Neue am Sonntag/Seff Dünser)
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