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Kinderonkologie: Aufregung um Kassenarzt-Termin

©VOL.AT/Stiplovsek/Rauch
Seit Heilig Abend macht ein Internet-Posting über einen Kontrolltermin auf der GKK Bludenz die Runde. Aus Sicht der Kinderonko-Elterninitiative gibt es auch sonst noch Nachbesserungsbedarf.

Es bleibt nicht ruhig rund um die Versorgung krebskranker Kinder in Vorarlberg. Seit Heilig Abend diskutieren die Vorarlberger ein Posting, abgegeben im Namen der Wortführerin der Elterninitiative Andrea Tschofen-Netzer, in den sozialen Netzwerken.

Anlass war Transportgenehmigung

Grund für das Posting war ein Termin an der Gebietskrankenkasse Bludenz. Krankentransporte aus Vorarlberg hinaus müssen von der Kassa im Vorfeld genehmigt werden, damit die Kosten übernommen werden. Im betreffenden Fall ging es um einen 17-Jährigen, der unter einer sehr schweren Krebserkrankung leide und nur ausnahmsweise an Weihnachten überhaupt zuhause ist, wie Tschofen-Netzer gegenüber VOL.AT erklärt.

Fragen seien wenig nachvollziehbar

Die Fragen sind für Tschofen-Netzer kaum nachvollziehbar, da es sich beim Fragesteller schließlich um einen Arzt handelt. So habe der Kontrollarzt auch gefragt, wie weit der Bahnhof entfernt sei vom Wohnort und die Bahn als Alternative in den Raum gestellt. Dies sei aber einem Chemo-Patienten aufgrund des geschwächten Immunsystems nicht zumutbar, betont Tschofen-Netzer, vor allem nicht in diesem Stadium der Erkrankung. Dass die Chemo in Vorarlberg nicht möglich ist, könne man nach der Berichterstattung der vergangenen Jahre als Amtsarzt wissen. Und dass man mit diesem Krankenbild nicht selbst zum Kontrollarzt kommt, liege auf der Hand. "Das darf einfach alles nicht sein, die Eltern haben andere Sorgen", vermisst Tschofen-Netzer Herz und Entgegenkommen durch den Arzt. Immer wieder würden sich Eltern mit Problemen bezüglich Genehmigungen und Behördenabläufe bei ihr melden.

Andrea Tschofen-Netzer von der Elterninitiative für den Erhalt der Kinderonkologie in Dornbirn. - Foto privat

VGKK nimmt Stellung

Vonseiten der VGKK betont man, dass das betreffende Posting so allgemein gehalten sei, dass man den betreffenden Fall derzeit nicht wirklich kommentieren könne. Grundsätzlich gelte, dass in den notwendigen ärztlichen Dokumenten drei Dinge aufgeführt werden müssten: Eine Diagnose, die Notwendigkeit eines Transports und eine Begründung, warum diese Behandlung außerhalb Vorarlbergs stattfinden müsse. "Wenn dies fehlt, muss der Arzt nachfragen", verteidigt Erich Rigger als leitender Arzt des kontrollärztlichen Diensts die geschilderten Fragen. Dass solche Nachfragen aufgrund unvollständiger Angaben notwendig seien, gäbe es recht häufig, erläutert Rigger.

Erich Rigger, Leitender Arzt kontrollärztlicher Dienst VGKK. - VGKK

Spannungsfeld

Dies zeigt auch ein gewissen Spannungsfeld auf: Auf der einen Seite erwarten sich die Patienten und Eltern bestmögliche Versorgung, auf der anderen Seite sind die Ärzte zu Sparsamkeit gezwungen. Das Sozialversicherungsgesetz besagt: "Die Krankenbehandlung muss ausreichend und zweckmäßig sein, sie darf jedoch das Maß des Notwendigen nicht überschreiten" (§ 133 ASVG). 1996 entschied der OGH, dass dies als Leistungsschranke zu verstehen sei. Für die Versicherungen bedeutet dies, möglichst streng bei den Genehmigungen zu sein. Nur was notwendig ist, darf genehmigt werden, die Zumutbarkeit für den Patienten muss aus Sicht des Gesetzes und des Gerichtes ausgereizt werden.

Evaluation der Kinderonkologie im Land

Grundsätzlich funktioniere aus Riggers Sicht die vom Land Vorarlberg 2018 versprochene Unterstützung der Familien bei den Reisen nach Innsbruck sehr gut. Vonseiten der Elterninitiative "läuft nicht alles so wunderbar", hält Tschofen-Netzer dagegen. Für Anfang Jänner habe man daher einen Termin im Landhaus, um mögliche Verbesserungen zu besprechen. Ansatzpunkt ist hier auch die Ankündigung der Gesundheitslandesrätin Martina Rüscher einer externen Evaluation mit dem Ziel der "besten Versorgung für krebskranke Kinder und Jugendliche."

(Red)

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