Die Bund-Länder-Vereinbarung für den Ausbau der Kinderbetreuung ist am Dienstag vom Nationalrat einstimmig beschlossen worden. Von der Opposition gab es dennoch Kritik, und zwar vor allem am damit verknüpften Kopftuchverbot für Kinder. Die Koalition verteidigte dies aber als Schutzmaßnahme gegen religiöse Indoktrinierung, Sexualisierung und Stigmatisierung.
Die Laufzeit der 15a-Vereinbarung erstreckt sich bis zum Kindergartenjahr 2021/22. Insgesamt werden 720 Mio. Euro investiert. Die Mittel sollen insbesondere in den Ausbau der Plätze für unter Dreijährige, die Flexibilisierung der Öffnungszeiten, die sprachliche Frühförderung sowie die weitere Finanzierung des kostenlosen verpflichtenden Kindergartenjahrs vor dem Schuleintritt fließen. Eingeführt wird damit auch die verbindliche Vermittlung von Grundwerten sowie ein Kopftuchverbot in den elementaren Bildungseinrichtungen.
Durch den Vertrag zwischen Bund und Ländern, der rückwirkend per 1. September 2018 in Kraft tritt, werden die bisherigen drei 15a-Vereinbarungen (betreffend Sprachförderung, Ausbau des institutionellen Angebots, Gratiskindergartenjahr) zusammengeführt.
Wien hält “Einzelmaßnahme” für Fehler
Der Wiener Bildungsdirektor Heinrich Himmer übt Kritik am von der Bundesregierung geplanten Kopftuchverbot in Volksschulen. “Ich halte die Einzelmaßnahme für einen Fehler”, sagte er am Mittwoch im Gespräch mit der APA. “Es ist keine Lösung, wenn man Integration über eine Geldstrafe erreichen will. Da braucht es Begleitmaßnahmen.”
“Von uns will keiner, dass Schülerinnen ein Kopftuch aufgezwungen wird”, betonte er. Nötig sei allerdings ein Gesamtpaket an Maßnahmen. Genaue Zahlen, wie viele Mädchen in Wiener Volksschulen Kopftuch tragen, liegen nicht vor. Es handle sich nur um vereinzelte Fälle, sagte Himmer. Oft seien es Schülerinnen, deren Familie erst seit kurzem in Österreich ist. “Es gibt die klare Haltung: Wir wollen das nicht. Aber es geht darum, die Eltern ins Boot zu holen und zu überzeugen”, sagte er.
(APA/Red)
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