Für Verwirrung sorgen auch die Begriffe Kinderbetreuungsgeld und Karenz. Lilian Schreiber von der AK in Feldkirch meint dazu: Es wird sehr oft die Karenz mit dem Kinderbetreuungsgeld verwechselt. Die Karenz ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch gegenüber dem Arbeitgeber und hat nichts mit Geld zu tun. Hingegen Kinderbetreuungsgeld ist ein Anspruch gegenüber dem Staat und hat nichts damit zu tun wie lange und ob jemand zu Hause ist.
Doch für viele kommt gibt es oft die böse Überraschung, nachdem sie schon Kinderbetreuungsgeld bezogen haben. Die unterschiedlichen Zuverdienstgrenzen, das Einkommen des Partners usw. werden nämlich erst nachträglich geprüft. Schreiber von der AK: Ich kann zwar den Antrag stellen bei der GKK, bekomme das Geld auch ausbezahlt doch wird erst viel später geprüft, ob ich überhaupt die Voraussetzungen erfülle.
Video: AK-Expertin im Interview
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