So gelte es die Grundkonstruktion zu korrigieren, nach der der Bund für drei Jahre fördere, die Länder aber auf Dauer Pflichten übernehmen müssten. In Bezug auf die sprachliche Frühförderung betonte Sausgruber am Rande der Landesfinanzreferenten-Konferenz in Innsbruck, dass auch dreijährige und vierjährige Kinder förderbar sein müssen.
Bei diesen Punkten müsse eine Klärung her, unterstrich der Landeshauptmann. Die Position der Bundesländer – also auch jene, die die 15a-Vereinbarung bereits unterzeichnet haben – sei diesbezüglich einhellig.
Unterschrieben haben bisher ausschließlich die SPÖ-Länder, diese zeigen sich aber zu Neuverhandlungen bereit. Am nächsten Montag steht das Thema Kinderbetreuung unter Vorsitz von LHStv. Elisabeth Zanon (V) im Mittelpunkt von Beratungen in Innsbruck, an denen die Familienreferenten der Bundesländer teilnehmen sollen.
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