Eine Autofahrerin erwischte das Kind und verletzte es schwer. Die Harderin war mit ihrem VW auf der Unterfeldstraße in Lauterach rund 50 Meter von dem Buben entfernt, als sie die Gruppe von Kindern auf dem Gehsteig wahrnahm. Der Bub ging voran, etwa zwei Meter hinter ihm eine Gruppe von Kindern. Als ihn die Nase juckte, fragte er seine Klassenkameraden, ob sie nicht ein Taschentuch für ihn hätten. Danach drehte er sich wieder um und schwankte dabei einen Schritt in die Fahrbahn, wo er vom Außenspiegel der Autofahrerin gestreift wurde. Die Frau, die mit 40 km/h an dem Kind vorbeigefahren war, konnte den Zusammenstoß nicht mehr verhindern.
Schwer verletzt
Der Kleine wurde auf die Fahrbahn geschleudert und erlitt einen Unterschenkelbruch sowie eine Prellung des Ellbogens. Zehn Tage Spital und sechs Wochen Gips folgten. Das Erstgericht warf der Frau vor, zu schnell gefahren zu sein. Angesichts des Gefahrenzeichens Kinder hätte sie in der konkreten Situation nicht die maximal zulässigen 40 km/h fahren dürfen, so die erste Instanz. Spielen Kinder am Gehsteig, so muss gerechnet werden, dass sie unbedacht in die Fahrbahn laufen, heißt es im Urteil. Doch auch dem Buben lastete man die Hälfte der Schuld an. In seinem Alter hätte er nicht unvermittelt auf die Straße laufen dürfen.
Letztes Wort
Das Zweitgericht wich von der Hälfte-Hälfte-Verschuldens-aufteilung ab und erkannte die Frau zu drei Vierteln schuldig. Situationsangepasstes Fahren hätte eine Reaktion auf das fehlerhafte Verhalten des Kindes ermöglicht, urteilte das Landesgericht Feldkirch. Die Frau wurde somit zur Bezahlung von 5300 Euro plus 3558 Euro Prozesskosten verurteilt.
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