Aus dem Gerichtssaal - Von Seff Dünser
Jahrelange häusliche Gewalt wurde dem unbescholtenen Angeklagten im Strafantrag der Staatsanwaltschaft vorgeworfen. Demnach soll der Türke seine Gattin und seine beiden Töchter über Jahre hinweg des Öfteren vor allem mit Schlägen misshandelt haben. Was die behaupteten Gewalttaten gegen die minderjährigen Kinder anbelangt, wurde der 41-Jährige wegen Quälens jüngerer Personen angeklagt. Demnach soll er seine Töchter körperlich und seelisch gequält haben. Zudem wurde dem Arbeiter fortgesetzte Gewaltausübung gegen seine Ehefrau zur Last gelegt.
Freispruch im Zweifel
Beim Strafprozess am Landesgericht Feldkirch wurde der von Hamza Ovacin verteidigte Angeklagte im Zweifel freigesprochen. Der Ehefrau wurde kein Schadenersatz zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Richter Paul Huber sagte, er sei zwar nicht von der Unschuld des Angeklagten überzeugt, aber eben auch nicht von seiner Schuld. Im Zweifel sei deshalb für den Angeklagten zu entscheiden gewesen.
Der Strafrichter hielt die belastenden Angaben der mutmaßlichen Opfer teilweise für widersprüchlich und deshalb für unglaubwürdig. So habe die ältere Tochter bei ihrer kontradiktorischen gerichtlichen Einvernahme vor dem Prozess angegeben, ihr Vater habe ihre Mutter öfters gewürgt. Davon habe sie aber bei ihrer polizeilichen Befragung nichts erwähnt. Die jüngere Tochter hat nach Ansicht des Richters als Zeugin nicht die Wahrheit gesagt. Die beiden Kinder würden unter dem Einfluss ihrer Mutter stehen, meinte der Richter.
Der Richter ging zwar von gegen die Frau des Angeklagten gerichteten Vorfällen aus. Allerdings fehle es dafür an der für das Tatbild der fortgesetzten Gewaltausübung geforderten Intensität.
Der Angeklagte sagte, er sei nicht schuldig. Er habe sich gegenüber seiner Familie nie gewalttätig verhalten. Er sei das Opfer von Verleumdungen.
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