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Kinder bestätigen Quälerei in Wiener Kindergarten

Der Anwalt der Kinder geht davon aus, dass die Betreuerinnen überfordert waren
Der Anwalt der Kinder geht davon aus, dass die Betreuerinnen überfordert waren ©APA
In einer Befragung bestätigten vier befragte Kinder, dass sie in einem Wiener Kindergarten in den Waschraum gesperrt wurden. Ein Kind habe laut Gutachten schwere psychische Schäden genommen.
Kinder in den Waschraum gesperrt

Im Zusammenhang mit den staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen rund um einen Wiener Kindergarten, wo Kleinkinder strafweise "weggesperrt" worden sein sollen, sind am Mittwochnachmittag zwei Betroffene von der Staatsanwaltschaft kontradiktorisch als Zeugen vernommen worden. "Die Buben haben ganz klar ausgesagt", meinte Anwalt Nikolaus Rast im Anschluss. Sie hätten die Vorwürfe bestätigt.

Kinder in den Waschraum gesperrt

Wie Rast - er vertritt in dieser Causa insgesamt vier Kinder - gegenüber der APA darlegte, hätten die Buben geschildert, wie Kinder im Vorschulalter - einige konnten noch gar nicht sprechen -, von zwei Kindergärtnerinnen in den Waschraum geschickt wurden. Danach sei die Türe zugemacht worden, die Kinder hätten erst auf Geheiß der Pädagoginnen wieder den Raum verlassen dürfen.

Die betroffenen Pädagoginnen, gegen die nun unter anderem wegen Quälens von Unmündigen (§ 92 StGB) ermittelt wird, wurden mittlerweile entlassen. Für Rast steht fest, "dass das keine bösartigen Tanten waren". Die Frauen wären "überfordert" gewesen: "Es ist einfach unverantwortlich, wenn die allein für 20 Kinder zuständig sind."

Weitere Erzieherin involviert?

Einer der Buben soll in seiner kontradiktorischen Befragung eine weitere Person ins Spiel gebracht haben, so dass die Ermittlungen möglicherweise auf drei Beschuldigte ausgeweitet werden. Laut Rast steht abgesehen davon inzwischen sogar der Verdacht der schweren Körperverletzung mit Dauerfolgen im Raum. Ein Kind habe einem psychiatrischen Gutachten zufolge an den Vorgängen seelisch derart Schaden genommen, "dass eine mehrjährige Therapie erforderlich ist", wie der Anwalt im Gespräch mit der APA feststellte.

(APA/red)

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