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KiK zahlte 5,20 Euro pro Stunde

Die Textil-Disountkette KiK hat einer Ver­käuferin sieben Jahre lang nur einen Hunger­lohn von 5.20 Euro pro Stunde ausgezahlt.

Die bereits wegen Bespitzelungen hinsichtlich der Kreditwürdigkeit von Mitarbeitern in die öffentliche Kritik geratene deutsche Textil-Discountkette KiK hat eine Verkäuferin jahrelang mit einem Hungerlohn von 5,20 Euro pro Stunde ausgebeutet. Nachdem das zuständige Landesarbeitsgericht Hamm schon im März 2009 entschieden hat, dass die heute 62-Jährige über sieben Jahre hinweg mit einem sittenwidrigen Lohn abgespeist wurde, will nun auch die Vereinigte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen das allein in Deutschland 2.700 Filialen betreibende Unternehmen juristisch vorgehen.

“Um sittenwidrige Arbeitsverträge handelt es sich nach Auslegung des Paragraphen 138 des Bürgerlichen Gesetzbuches immer dann, wenn die gezahlten Löhne weniger als die Hälfte des in der jeweiligen Branche üblichen Durchschnittsverdienstes betragen”, sagt Martin W. Huff, Rechtsanwalt und Geschäftsführer der Rechtsanwaltskammer Köln, gegenüber pressetext. Laut dem Anwalt orientiert sich die Rechtsprechung bei solchen Fällen an den von Branchen- oder Arbeitgeberverbänden ermittelten Durchschnittsvergütungen. Das Gesetz spricht Huff zufolge von Lohnwucher. Der Auslöser des aktuellen Falls ist skandalös.

Stein des Anstoßes war, dass sich die betroffene KiK-Mitarbeiterin Ursula Grunwald darüber empört hat, als sie von einer jungen, ehrgeizigen Filialleiterin die Anweisung bekam, plötzlich unbezahlte Mehrarbeit zu leisten. Das Urteil gegen die von Gewerkschaften heftig kritisierte Textilkette ist rechtskräftig. Die Richter sprachen der lange Zeit ahnungslosen Mitarbeiterin einen Stundenlohn von 8,21 Euro zu. Der zu wenig gezahlte Lohn beläuft sich auf rund 10.000 Euro, die KiK nachzahlen muss. Gewerkschaftler sprechen indes von “flächendeckend unerträglich niedrigen Löhnen”.

Einem Bericht der Westdeutschen Allgemeinen Zeitung zufolge hegt man trotz der aktuellen Niederlage für KiK die Vermutung, dass das Unternehmen der Tengelmann-Gruppe aus dem Fall für die Zukunft nichts gelernt hat. “Wir gehen davon aus, dass KiK dies auch weiter tun will”, lässt sich Folkert Küpers von ver.di Nordrhein-Westfalen zitieren. Das Gericht stellte bei der geringen Entlohnung der Klägerin Lohnwucher fest. Laut Strafgesetzbuch wird dies mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren geahndet. Voraussetzung ist die Zahlung sittenwidrigen Lohns sowie die Ahnungslosigkeit oder das Vorliegen einer Zwangslage der Betroffenen.

Der Fall dürfte mit der Ankündigung ver.dis, erneut Anzeige gegen KiK erstatten zu wollen, an Brisanz gewinnen. Vor dem Hammer-Urteil hatte sich die Staatsanwaltschaft Dortmund mit dem Thema befasst, das Verfahren wurde jedoch eingestellt. KiK distanziert sich von den Vorwürfen, flächendeckend Lohndumping zu betreiben. Stattdessen zahle man markt- sowie branchenübliche Löhne. “Wir überprüfen regelmäßig und nehmen Anpassungen vor”, heißt es vonseiten des Unternehmens. Für Unmut sorgt auch, dass KiK nicht zwischen Brutto- und Nettolöhnen unterscheidet. So zahlt man Aushilfen Nettolöhne – und darauf zusätzlich 30 Prozent Sozialversicherungsabgaben.

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