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Kiewer Gericht wies Peter Seisenbachers Antrag zurück

Das Kiewer Gericht hat Peter Seisenbachers Antrag zurückgewiesen.
Das Kiewer Gericht hat Peter Seisenbachers Antrag zurückgewiesen. ©APA (Sujet)
Aus formalen Gründen hat das Verwaltungsgericht von Kiew am Mittwoch einen Antrag von Peter Seisenbacher zurückgewiesen, bestätigte am Donnerstagnachmittag eine Gerichtssprecherin. In seinem Antrag vom 19. Oktober hatte der österreichische Ex-Judoka versucht, einen Bescheid der ukrainischen Migrationsbehörde (DMS) gerichtlich aufheben zu lassen.

“Laut der Entscheidung vom 25. Oktober fällt die Angelegenheit nicht in die Zuständigkeit unseres Gerichts”, erklärte die Sprecherin des Verwaltungsgerichts der APA. Weitere Details wollte sie zunächst nicht nennen und verwies auf den Entscheidungstext, der in den nächsten Tage in der ukrainischen Gerichtsdatenbank publiziert werden soll.

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Seisenbachers Antrag hatte sich konkret gegen eine Entscheidung der Migrationsbehörde in Kiew-Petschersk gerichtet, die ihn wegen Verstößen gegen das Fremdenrecht zum Verlassen des Landes bis zum 12. Oktober aufgefordert hatte. Die von Österreich begehrte Auslieferung des Ex-Judokas, für den die Unschuldsvermutung gilt, war zuvor vom Justizministerium in Kiew wegen ukrainischer Verjährung der ihm von der Staatsanwaltschaft Wien vorgeworfenen Sexualdelikte mit Minderjährigen abgelehnt worden.

Am Donnerstag lag kein weiterer gerichtlicher Antrag Seisenbachers vor und auch die Migrationsbehörde hat nach Angaben der Gerichtsdatenbank bisher keinen Antrag auf eine Zwangsdeportation des Österreichers gestellt, der nach Ablauf der vorgegebenen Ausreisefrist möglich wäre.

Nach Entwertung seiner Reisepässe verfügt Seisenbacher derzeit über keine gültigen Reisedokumente und könnte nur in Absprache mit österreichischen Behörden nach Österreich ausreisen, wo auf ihn ein Prozess am Straflandesgericht Wien wartet.

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(APA/Red)

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