Sie mussten sich wegen erpresserischer Entführung, schwerer Nötigung, Freiheitsentziehung und Verstößen gegen das Waffengesetz verantworten.
Gemeinsam sollen sie damals einen Bekannten ihres Arbeitgebers entführt haben. Der Grund: Ihr Arbeitgeber schuldete ihnen angeblich noch Geld für ihre Dienste. Nach einer Fahrt in ein Zürser Lokal kam es dort laut Anklage zu Drohungen und Erpressungshandlungen. “Gib uns 15.000 Euro oder wir bringen ihn um”, sollen sie ihrem Chef per Handy durchgegeben haben. Eine wilde Fahrt zurück Richtung Feldkirch folgte. Nach weiterem hin und her schlugen die Erpressungsversuche fehl, die “Cobra” schnappte die beiden Ganoven.
Die beiden Angeklagten bekannten sich zum Prozessauftakt nur hinsichtlich des Waffenbesitzes schuldig. Die anderen Taten wurden bestritten: alles freiwillig, nie gedroht - so der Erstangeklagte. Verteidiger German Bertsch betonte in seinem Eröffnungsplädoyer, dass es sich um keine erpresserische Entführung handle, weil seine Mandanten nur jene 3.000 Euro forderten, die ihnen als Arbeitslohn ohnedies zustanden. Die beiden angeblichen Opfer seien außerdem freiwillig mitgekommen. Man habe gemeinsam getrunken; von Verbrechen also keine Spur - so Bertsch.
Mittlerweile haben sich die Geschworenen zur Beratung zurückgezogen. Die Laienrichter müssen nun entscheiden, wem sie glauben. Den beiden wegen Entführung angeklagten Türken oder den Männern, die angeben, sie seien wegen 15.000 Euro mit einer Pistole und einem Messer bedroht worden. Verteidiger German Bertsch betonte in seinem Schlussplädoyer, dass zwei der Zeugen auch keine “unbeschriebenen Blätter” seien. Schutzgelderpressung darf bei uns nicht Realität werden fordert Martin Mennel - Anwalt der Opfer - die Geschworenen auf, ein gerechtes Urteil zu fällen. Nun müssen die Laien über Schuld oder Unschuld entscheiden.
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