AA

Kickls neues Fremdenrecht bringt etliche Verschärfungen

Laut Innenminister Herbert Kickl soll das Fremdenrecht deutlich verschärft werden.
Laut Innenminister Herbert Kickl soll das Fremdenrecht deutlich verschärft werden. ©APA/HANS PUNZ
In der neuen Fremdenrechtsnovelle von Innenminister Herbert Kickl gibt es einige Verschärfungen. So könnten Behörden zukünftig Handys von Flüchtlingen knacken oder bis zu 840 Euro an Verfahrensbeitrag einkassieren.

Wie Kickl im Gespräch mit der APA betonte, gehe es darum, Defizite und Lücken im System zu beseitigen. Ziel sei ein vollziehbares und restriktives Fremdenrecht. Das Paket wird am Mittwoch im Ministerrat eingebracht, während der Woche geht bereits ein Gesetzesentwurf in Begutachtung. Der Beschluss in National- und Bundesrat soll noch vor dem Sommer erfolgen.

Der Großteil der Vorschläge, die der APA in Auszügen vorliegen, ist schon im Regierungsprogramm enthalten, etwa der Passus, wonach bei Stellen des Asylantrags mitgeführte Datenträger wie Mobiltelefone ausgewertet werden dürfen. Freilich geht es hier nicht um die Auswertung von SMS oder Ähnlichem sondern darum, via Geodaten den Fluchtweg rekonstruieren zu können, wie Kickl betont. Hintergrund: Kann man feststellen, wo der Flüchtling den “Dublin-Raum” betreten hat, kann man diesen in das eigentlich für das Verfahren zuständige Land überführen.

Gebietsbeschränkungen nur für Asylwerber

Apropos “Dublin”: Derzeit sind Gebietsbeschränkungen nur für Asylwerber möglich, gegen die eine Rückkehrentscheidung ins Heimatland erlassen wurde. Künftig wird diese Möglichkeit auf “Dublin-Fälle” ausgeweitet, wenn eine Anordnung zur Außerlandesbringung rechtskräftig erlassen wurde. Das heißt, die Betroffenen dürfen ab diesem Zeitpunkt den Bezirk, in dem sie untergebracht sind, nicht mehr verlassen. Tun sie es doch, gibt es Verwaltungsstrafen, wie Kickl erläutert. Die bisher auf ins Verfahren “zugelassene” Asylwerber beschränkte Möglichkeit, den Bezug einer bestimmten Unterkunft anzuordnen, wird nun auf das Zulassungsverfahren ausgeweitet.

Etabliert werden soll über die Novelle die sogenannte “Anschluss-Schubhaft”. Diese soll über straffällig gewordene Asylwerber nach verbüßter Haftstrafe verhängt werden können.

Flüchtlingen wird bis zu 840 Euro eingezogen

Auch finanziell hat die Novelle für Flüchtlinge unangenehme Auswirkungen – zumindest dann, wenn sie Geld mit sich führen. Bis zu 840 Euro sollen eingezogen werden können, quasi ein Beitrag zu den Verfahrenskosten.

In die Pflicht genommen werden mit dem Paket auch Krankenanstalten. Behandelnde Ärzte werden verpflichtet, über den voraussichtlichen Entlassungstermin von Fremden, bei denen ein Verfahren zur Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme bereits eingeleitet wurde, zu informieren. Weitere Angaben sind nicht zu machen, weshalb nach Meinung des Innenministeriums auch keine Probleme mit der ärztlichen Schweigepflicht entstehen.

Pass erst nach zehn Jahren

Schließlich sind noch Änderungen im Staatsbürgerschaftsrecht vorgesehen. Asylberechtigte werden demnach erst nach zehn Jahren den österreichischen Pass beantragen dürfen wie auch andere Zuwanderer. Bisher gehörten sie zu jenen “privilegierten” Gruppen wie etwa auch EWR-Bürger, die bereits nach sechs Jahren um die Staatsbürgerschaft ansuchen konnten.

SPÖ befürchtet Verkomplizierung der Verfahren

Die SPÖ ist von der geplanten neuen Fremdenrechtsnovelle vorerst wenig begeistert. Für eine fundierte Beurteilung wissen man noch zu wenig, sagte der geschäftsführende SPÖ-Klubchef Andreas Schieder bei einer Pressekonferenz am Montag. Es sei aber zu befürchten, dass die Verfahren noch komplizierter werden und damit länger dauern werden.

Verschärfung auf für Studenten aus Drittstaaten

Die von Innenminister Herbert Kickl (FPÖ) angekündigte Fremdenrechtsnovelle wird auch eine Verschärfung für Studenten enthalten: Drittstaatsangehörige, die als außerordentliche Hörer inskribieren wollen, sollen künftig über rudimentäre Deutschkenntnisse (A-2-Niveau) verfügen müssen, berichtet die “Kleine Zeitung” (Dienstag-Ausgabe). Derzeit gibt es eine Übergangsphase von meist zwei, drei Jahren.

Eigentlich müssen Drittstaatsangehörige bei Studienantritt die deutsche Sprache (C-1-Niveau) beherrschen. Ist das nicht der Fall, müssen sie sich die Fähigkeiten und Fertigkeiten im Rahmen eines Vorstudienlehrganges aneignen – können bisher aber in der Übergangsphase als außerordentliche Hörer inskribieren. Dies will Kickl unterbinden: Für die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang soll zumindest A-2-Niveau nötig sein.

“Damit soll verhindert werden, dass Personen ohne Studieninteresse durch die Zulassung zu einem Studium einen Aufenthaltstitel ‘Studierender’ in Österreich erhalten und nach Erhalt der Zulassung untertauchen”, begründete Kickl die von ihm geplante Verschärfung. Im Innenministerium wurde laut “Kleiner Zeitung” beteuert, dass in kaum einem anderen EU-Land der Zugang zum Studium für Drittstaatsangehörige so leicht sei. Derzeit erhielten jährlich 4.000 bis 5.000 Personen einen Aufenthaltstitel als außerordentliche Hörer, nur die Minderheit der angehenden Studenten könne wirklich Deutsch.

(APA/red)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Politik
  • Kickls neues Fremdenrecht bringt etliche Verschärfungen