FPÖ-Klubobmann Herbert Kickl will den Einfluss des Bundespräsidenten auf die Regierungsbildung zurückdrängen. Kickl tritt für eine Verfassungsänderung ein, damit der Bundespräsident "nicht mehr die Möglichkeit hat, aufgrund einer Willkürentscheidung irgendjemanden als Minister abzulehnen". Potenzieller Profiteur einer solchen Änderung wäre er selbst.
VdB will Kickl nicht angeloben
Bundespräsident Alexander Van der Bellen hatte bereits im Juli angekündigt, Kickl nicht mehr als Innenminister anzugeloben. Für den "unwahrscheinlichen Fall", dass Kickl tatsächlich vorgeschlagen würde, "würde es an mir scheitern", sagte Van der Bellen. Allerdings hatte ÖVP-Chef Sebastian Kurz zuvor bereits klar gemacht, Kickl nicht mehr vorschlagen zu wollen.
Artikel 70 B-VG
Die Bundesverfassung (Art. 70 B-VG) gibt dem Bundespräsidenten eine zentrale Rolle bei der Auswahl der Regierungsmitglieder: Die Minister werden zwar vom Bundeskanzler vorgeschlagen, ernannt werden sie aber vom Präsidenten. An dieser Hürde sind in der Vergangenheit mehrere FPÖ-Politiker gescheitert.
Minister im Amt kann der BP nicht mehr feuern
Einmal im Amt, kann der Bundespräsident einzelne Minister aber nicht mehr selbst feuern: Das Staatsoberhaupt darf zwar die gesamte Regierung (oder den Kanzler) entlassen. Zur Entlassung einzelner Minister braucht er aber einen Antrag des Kanzlers. Letzteres ist erstmals seit 1945 im Mai geschehen, als Kickl auf Antrag von Sebastian Kurz als Innenminister abgesetzt wurde.
Kickl angeloben? Eine Umfrage unter Vorarlbergern (Juli 2019)
(APA)
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