Das gab am Montag Maria-Luise Nittel, Sprecherin der Oberstaatsanwaltschaft Wien, auf APA-Anfrage bekannt. Unterdessen hat sich ein früherer Pressesprecher von Nationalratspräsident Andreas Khol (V) als jener Anrufer geoutet, der mit einem auf die Parlamentsdirektion angemeldeten Diensthandy mit den Escort Service-Betreibern telefoniert hatte.
Gerhard Roder, derzeit außer Dienst gestellter Mitarbeiter im ÖVP-Pressedienst, hatte am Wochenende in einer Sachverhaltsdarstellung erklärt, er habe den Callgirl-Ring zu Recherchezwecken kontaktiert. Er habe nur in Sachen Kinderhandel ermitteln wollen, es sei nie zu einer Vermittlung gekommen. Roder leitet eine Bürgerinitiative, die sich unter anderem für höhere Strafen bei Kindesmissbrauch einsetzt.
Kundengespräche über sexuelle Praktiken
Die Wiener Stadtzeitung Falter berichtet allerdings in ihrer kommenden Ausgabe, aus den polizeilichen Telefonprotokollen ergäben sich keinerlei Anfragen Roders zu minderjährigen Prostituierten. Laut Falter soll mit dem Parlamentshandy vielmehr ein Kundengespräch über sexuelle Praktiken und das Aussehen von Callgirls geführt worden sein.
Demnach erkundigt sich der Anrufer am 4. Mai 2004 gegen 20.00 Uhr mit dem Parlamentshandy, ob eine Frau naturfranzösisch mit Vollendung in den Mund macht, lässt sich über einen Julia Roberts-Typ informieren, fragt, wie ein Mädchen vom Charakter sei, und erfährt, dass ein anderes Mädchen sechs, sieben Kilo zu viel auf den Rippen habe.
Bis zu drei Jahre Haft für Sex mit Minderjährigen
Während die beiden Betreiber des Escort Service im Vorjahr im Landesgericht Korneuburg zu mehrmonatigen Haftstrafen verurteilt worden waren, hatte der intime Kontakt mit zum Teil 17-Jährigen für die Freier keine Folgen. Obwohl seit einer Gesetzesnovelle für entgeltlichen Sex mit Minderjährigen bis zu drei Jahre Haft vorgesehen sind, wurden einige der Männer aus den besten Kreisen nicht ein Mal als Zeugen bzw. Beschuldigte einvernommen. Andere gaben an, sie hätten die Mädchen für volljährig gehalten.
Wir wassern nun anhand des Berichts der Staatsanwaltschaft Korneuburg und der getätigten Telefonüberwachungen nach, ob es zu Fehlern gekommen ist, sagte Nittel. Sollte tatsächlich etwas übersehen worden sein – sprich: Verdächtige trotz entsprechender Beweislage bisher nicht befragt worden sein -, kann das mangels Verjährung unverzüglich nachgeholt werden.
Fagan mehrmals mit Mädchen “beliefert”
Betreffen könnte das unter anderem den auch hier zu Lande bekannten US-Anwalt Ed Fagan, der laut einer von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmten Kundenliste mehrmals mit Mädchen beliefert worden sein soll. Wie der Falter schreibt, soll Fagan in einem Wiener Hotel zwei Mal ein minderjähriges Mädchen empfangen haben.
In der aktuellen Ausgabe des Nachrichtenmagazins profil wird Fagan mit den Worten zitiert, er sei nie wissentlich Kunde eines Callgirl-Rings mit Mädchen, die jünger als 19 sind gewesen. Fagan betont, er könne sich nicht vorstellen, dass es schwer wäre, mich zu finden oder mich zu ersuchen zu kommen, falls die Polizei ihn sprechen wolle.
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