So wird die Obergrenze für Verkehrsverstöße von 2180 auf 5000 Euro erhöht. Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, bedeutet dies, dass es im Extremfall künftig möglich ist, 5.000 Euro zu zahlen, wenn man den Zulassungsschein oder die Warnweste nicht mitführt, erläutert ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher Jäger. Bernd Müller von der Strafabteilung der BH Bludenz hält dies aber für relativ ausgeschlossen: Für eine vergessene Warnweste wird sicherlich nie eine solche Summe verhängt werden, die 5000 Euro sind eine Obergrenze des Gesetzes, die für extreme Einzelfälle gilt.
Licht am Tag
Weitere Neuerungen: Wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert hat, kommt künftig nicht mehr mit einem sofort zu bezahlendem Organmandat von 21 Euro davon, sondern bekommt eine Anonymverfügung ins Haus geschickt, die mit 60 bis 70 Euro wesentlich teurer kommt. Diese Strafverschärfung wurde notwendig, weil fehlerhafte Kindersicherung im Auto seit Juli zu den Vormerkdelikten zählt. Wer mit einem PKW mit schweren technischen Mängeln aufgegriffen wird, zahlt ab sofort 2.180 Euro als Sicherheitsleistung und damit fast dreimal soviel als bisher mit 726 Euro. Eine der wichtigsten Neuerungen: ab dem 15. November ist das Fahren mit Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Auswahl der neuen Regelungen im Kraftfahrzeuggesetz:
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