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Kfz-Gesetz: Viele neue Regelungen

Eine Reihe von Neuerungen treten für die Autofahrer durch die Änderung des Kraftfahrzeuggesetzes in Kraft. Dieses hält verschärfte Strafen bereit. Strafenkatalog Vorarlberg [pdf - 76KB]

So wird die Obergrenze für Verkehrsverstöße von 2180 auf 5000 Euro erhöht. „Da die Strafhöhe nicht nach der Schwere des Delikts gestaffelt wurde, bedeutet dies, dass es im Extremfall künftig möglich ist, 5.000 Euro zu zahlen, wenn man den Zulassungsschein oder die Warnweste nicht mitführt“, erläutert ARBÖ-Verkehrsjuristin Dr. Barbara Auracher Jäger. Bernd Müller von der Strafabteilung der BH Bludenz hält dies aber für relativ ausgeschlossen: „Für eine vergessene Warnweste wird sicherlich nie eine solche Summe verhängt werden, die 5000 Euro sind eine Obergrenze des Gesetzes, die für extreme Einzelfälle gilt.“

Licht am Tag

Weitere Neuerungen: Wer sein Kind im Auto nicht ordnungsgemäß gesichert hat, kommt künftig nicht mehr mit einem sofort zu bezahlendem Organmandat von 21 Euro davon, sondern bekommt eine Anonymverfügung ins Haus geschickt, die mit 60 bis 70 Euro wesentlich teurer kommt. Diese Strafverschärfung wurde notwendig, weil fehlerhafte Kindersicherung im Auto seit Juli zu den „Vormerkdelikten“ zählt. Wer mit einem PKW mit schweren technischen Mängeln aufgegriffen wird, zahlt ab sofort 2.180 Euro als Sicherheitsleistung und damit fast dreimal soviel als bisher mit 726 Euro. Eine der wichtigsten Neuerungen: ab dem 15. November ist das Fahren mit Licht am Tag gesetzlich vorgeschrieben.

Eine Auswahl der neuen Regelungen im Kraftfahrzeuggesetz:

  • Der Strafrahmen wird von € 2.180 auf € 5.000 erhöht (§ 134).
  • Die nicht ordnungsgemäße Kindersicherung darf nicht mit Organmandat geahndet werden, da es sich um ein Delikt des Vormerksystems handelt.
  • Bei Verstoß gegen die Sturzhelmpflicht ist ab 1. Jänner 2006 gleichviel zu zahlen wie bei Verstoß gegen die Gurtenpflicht, nämlich statt bisher € 21 nunmehr € 35.
  • Die bereitzustellende Sicherheitsleistung bei schweren technischen Mängeln bei Fahrzeugüberprüfungen beträgt nun bis € 2.180. Der Lenker gilt als Vertreter des Zulassungsbesitzers.
  • Eine neue Form der dualen Fahrschulausbildung wird ab 1. Jänner 2006 geschaffen, wodurch die Praxisstunden in der Fahrschule von 18 auf 12 reduziert werden können (§ 122).
  • Kinder unter 14 Jahre, die kleiner als 150 cm sind, müssen mit einer geeigneten Kinder-Rückhalteeinrichtung befördert werden. Kinder unter drei Jahren dürfen auf Sitzen, die genehmigterweise ohne Sicherheitsgurt ausgestattet sind, gar nicht mehr befördert werden.
  • Ab 15. November 2005 muss bei mehrspurigen Kraftfahrzeugen ganzjährig auch tagsüber spezielles Tagfahrlicht oder Abblendlicht eingeschaltet werden. Die alleinige Verwendung von Nebelscheinwerfern genügt nicht.
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