Besonders gefährdet seien Kinder unter 15 Jahren. In dieser Altersgruppe beträgt der Anteil an Kopfverletzungen rund ein Drittel (30 Prozent). Daher empfiehlt das KfV Radhelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre.
“Aufgrund ihrer schwächeren Muskulatur und ihrer kindlichen Körperproportionen ist bei Kindern die Gefahr einer Kopfverletzung größer als bei Erwachsenen”, sagt Anton Dunzendorfer, Leiter des Bereichs Heim, Freizeit & Sport im KfV. Die Radhelmpflicht für Kinder bis 14 Jahre würde sicher stellen, dass die Jüngsten auch geschützt sind. Beim Kauf von Helmen könne durchaus auch auf preisgünstige Modelle zurückgegriffen werden, da diese bereits ausreichend Schutz böten. Laut KfV entsprechen alle Helme im österreichischen Sportartikelhandel der ÖNORM EN 1078.
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