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Kentern des Bundesheer-Bootes auf der Donau hätte verhindert werden können

Das Unglück hätte verhindert werden können.
Das Unglück hätte verhindert werden können. ©APA/HARALD SCHNEIDER
Das Kentern des Bundesheer-Bootes auf der Donau hätte laut Unfallbericht verhindert werden können. Diese Erkenntnis wurde am Mittwoch präsentiert.
Unfallbericht ist fertig
Ermittlungen gegen Bootsführer
U-Kommission zu Unfallhergang
Zeugin spricht über Unfall
Zustand der Opfer kritisch
Bundesheer-Boot gekentert

Nach dem Kentern eines Bundesheer-Pionierbootes auf der Donau bei Hainburg im September ist am Mittwoch der Unfallbericht präsentiert worden. Demnach hätte das Unglück verhindert werden können, wenn der Bootsführer nach dem Eintauchen des Bugs den Schub zurückgenommen hätte. Da dies nicht geschah, drangen über die Bugwelle pro Sekunde hunderte Liter Wasser ein und führten zum Kentern.

Unfallbericht zeigt: Schubreduktion hätte Kentern verhindert

Der Unfall war im Rahmen eines sogenannten Girls’ Camp des Heeres passiert. Das Pionierboot mit einem Unteroffizier als Steuermann war mit 13 Personen – acht Teilnehmerinnen an der Veranstaltung und fünf Soldaten – besetzt, als es am 1. September kenterte. Zwei Frauen im Alter von 22 und 18 mussten in der Folge reanimiert werden. Sie waren unter das 8,5 Meter lange, 2,5 Meter breite und 2,5 Tonnen schwer Arbeits- und Transportboot geraten und einem Zeitprotokoll der Untersuchungskommission zufolge 39 bzw. 45 Minuten nach dem Kentern des Bootes aus dem Wasser gezogen worden.

Durchfahren der Heckwelle unproblematisch

Wie der Sachverständige Hermann Steffan darlegte, wäre das Geschehen aufgrund des vorhandenen Videomaterials gut dokumentiert. Das Durchfahren der Heckwelle eines anderen Bundesheerboots mit mittlerer Gleitgeschwindigkeit sei unproblematisch gewesen. Doch durch die stärkere Bugbeladung und das Eintauchen sei massiv Wasser eingedrungen. Auch dies wurde vom Gutachter als unbedenklich eingestuft.

Hätte der Bootsführer nun den Schub zurückgenommen, wäre der Bug wieder aufgetaucht, das Wasser am Heck abgeflossen bzw. durch die Lenzpumpen beseitigt worden. Da jedoch die Geschwindigkeit nicht reduziert wurde, schwappte die Bugwelle laut Steffan weiter ins Boot, pro Sekunde Hunderte Liter. In kürzester Zeit wurde dieses gefüllt, was schnell zum Kentern führte. Hätte der Bootsführer auf 0-Geschwindigkeit reduziert, wäre nichts passiert, so der Gutachter.

Staatsanwaltschaft muss über weitere Schritte entscheiden

Ob das Geschehen auch strafrechtliche Konsequenzen haben wird, sei nicht Aufgabe des Bundesheers, hieß es bei der Pressekonferenz. Über diesbezüglich weitere Schritte habe die zuständige Staatsanwaltschaft Korneuburg zu entscheiden, der der 60-seitige Untersuchungsbericht bereits übermittelt wurde.

Notruf abzusetzen, “wenn Boot kentert”

Laut Oberst Herbert Walzer von der Disziplinarabteilung des Heeres war das Pionierboot in eine Schräglage geraten, so “dass es vermutlich nicht mehr zu retten war” und Sekunden später gekentert. Das Fahrverhalten sei als “unkritisch zu sehen” bis dahin, betonte der Offizier. Der Sachverständige Hermann Steffan sprach davon, dass das Boot zum Zeitpunkt des Kenterns “fast voll” (mit Wasser, Anm.) gewesen sei. Es habe sich wohl um zwei Kubikmeter gehandelt. Aus Sicht des Gutachters ist “kein Fahrfehler von vorne hinein” vorgelegen. Letztlich habe es sich um eine “Verkettung von Faktoren” gehandelt. In die Ausbildung aufzunehmen sei künftig, dass Gas weggenommen werden müsse, “wenn der Bug unterschneidet”.

Klargestellt wurde bei einer Pressekonferenz im Verteidigungsministerium, dass ein Notruf abzusetzen gewesen wäre, “wenn ein Boot kentert”. Das werde sich in Zukunft “in den Vorschriften wiederfinden”, kündigte Generalsekretär Wolfgang Baumann an.

Keine weiteren Auskünfte über Gesundheitszustand der Opfer

Über den Gesundheitszustand der 18- und 22-Jährigen würden auf Wunsch der Angehörigen weiterhin keine Auskünfte erteilt, sagte der Leiter der Personalsektion, Christian Kemperl, auf Nachfrage. Baumann betonte, das Ministerium werde “alles tun, um die beiden Familien zu unterstützen”.

“Wir denken sehr nach, ob wir Veranstaltungen in dieser Art wieder durchführen”, sagte Kemperle. Es werde jedenfalls eine Evaluierung geben. Zur Vermeidung von Unfällen wie jenem am 1. September müssten “die Sicherheitsbestimmungen, die bis jetzt schon sehr hoch waren, für Fahrten im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit noch mehr erhöht werden”, hieß es seitens des Bundesheeres.

(APA/Red)

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