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Keßler muss Verfahren fürchten

Die Nationale-Anti-Dopingagentur (NADA) leitet Schritte gegen Humanplasma-Kunden ein.

Von der Welt-Antidopingagentur (WADA) gab es grünes Licht für Österreichs Nationale Antidopingagentur (NADA): In der Affäre um die Firma Humanplasma können Verfahren eröffnet werden. Damit kommt auch Martin Keßler wieder ins Visier: der ehemalige Ruder-Nationaltrainer und nunmehrige Landesbedienstete wurde von der Wiener Plasmapheresestation neben Ex-ÖSV-Langlauftrainer und dem ehemaligen Sportmanager Stefan Matschiner als “Drahtzieher“ der Blutdopingpraktiken bezeichnet.

NADA nannte keine Namen

Keßler war für eine Stellungnahme nicht erreichbar, für seinen Chef, Landesrat Siegi Stemer, ergeben sich aus dem von NADA-Geschäftsführer Andreas Schwab angeführten Verfahren keine neuen Erkenntnisse: “Namen sind von der Anti-Dopingbehörde ja nicht angeführt worden.“ Keßler arbeitet momentan als Landesbediensteter mit Dienstzuteilung beim Sportservice in Dornbirn: “Und zwar sehr fleißig.“ Von der NADA wird in den nächsten Wochen eine vorerst nicht genannte Anzahl von Dopingverfahren eröffnet. “Wir werden gegen alle uns aus dem Akt der SoKo-Doping zum Thema Humanplasma namentlich bekannt gewordenen Sportler und Trainer und nach Rücksprache mit der WADA in den nächsten Wochen Verfahren einleiten“, erklärte Schwab gegenüber der Austria Presse Agentur. Die Nennung der Betroffenen werde in den nächsten Wochen aufgrund der unterschiedlichen Beweislage schrittweise erfolgen, sobald die Rechtskommission der NADA die Verfahren eröffnet, so Schwab. Die mutmaßlichen Vergehen bei Humanplasma haben sich in den Jahren 2003 bis 2006 ereignet, als in den Humanplasma-Räumlichkeiten in Wien gegen Entgelt zu späteren Dopingzwecken Blutabnahmen durchgeführt wurden. Die NADA hatte zu Jahresende Einsicht in die Ermittlungsakten der Sonderkommission-Doping von der Kriminalpolizei erhalten und sich aufgrund der undurchsichtigen Rechtslage in den letzten Wochen Rat von der Welt-Anti-Doping-Agentur WADA geholt. Deren Juristen gaben nun offenbar grünes Licht für Dopingverfahren. Von den 30 Sportlern, die bei Humanplasma Blutabnahmen durchführen haben lassen, sind bisher nur wenige bekannt geworden. Neben Ex-Radprofi Bernhard Kohl waren dies Ex-Leichtathletin Stephanie Graf und österreichische Ruderer. Graf, die Olympia-Zweite über 800 m von 2000, hat zugegeben, kurz vor ihrem überraschenden Karriereende Ende 2003 zu einer Blutabnahme bei Humanplasma gewesen zu sein. Graf bestreitet ebenso wie Keßler, dass die Blutkonserven zur Leistungssteigerung später wieder rückgeführt wurden. Kohl, der aufgrund anderer Dopingvergehen eine Sperre erhielt, hat laut Medienberichten gegenüber der SoKo-Doping auch andere Sportler als Humanplasmakunden genannt.

Schwierige Beweisführung

Die Beweisführung gegen Sportler und Betreuer dürfte für die NADA jedenfalls schwierig werden, da diese wohl von Zeugenaussagen abhängig sein dürfte. Die Rechtskommission hat nach Verfahrenseinleitung zu entscheiden, ob in jedem einzelnen Fall aufgrund der vorliegenden Beweise zum damaligen Zeitpunkt ein Verstoß gegen die damals gültigen Anti-Doping-Bestimmungen gesetzt wurde. Nach Verfahrenseröffnung muss binnen acht Wochen eine mündliche Verhandlung abgehalten werden.

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