AA

"Keinen Bock" auf Lehre: Vorarlberger wird Sozialhilfe gekürzt

Nicht auf sämtliche geeignete Stellenangebote beworben
Nicht auf sämtliche geeignete Stellenangebote beworben ©Bilderbox
Bregenz - Jungem Handelsschulabgänger wäre Modeverkäufer-Lehre zumutbar gewesen, meint Richter des Landesverwaltungsgerichts.

Weil der Absolvent einer Handelsschule keine Lehre machen will, wurde dem Arbeitslosen die Mindestsicherung gekürzt. Das hat nun in zweiter Instanz Richter Manfred Böhler am Vorarlberger Landesverwaltungsgericht in Bregenz entschieden. Damit wurde der erstinstanzliche Bescheid der Bezirkshauptmannschaft (BH) Feldkirch, gegen den der Arbeitslose Beschwerde erhoben hat, grundsätzlich bestätigt. Der Beschwerdeführer könnte sich nun noch mit einer außerordentlichen Revision an den Verwaltungsgerichtshof in Wien wenden. Der arbeitslose Schulabgänger hatte zwei Angebote von Modehäusern für eine Lehrstelle im Verkauf ausgeschlagen.

Eine Lehrausbildung als Modeverkäufer wäre dem Absolventen einer Handelsschule aber trotz der branchenfremden Tätigkeit zumutbar gewesen, meint Richter Böhler. Zumal sich der junge Mann nach eigenen Angaben für Mode sehr interessiere. Weil der Arbeitslose damit keinen zumutbaren Einsatz seiner Arbeitskraft gezeigt habe, sei ihm nach dem Mindestsicherungsgesetz die Mindestsicherung zu kürzen, bis zu 50 Prozent, in Ausnahmefällen sogar um noch mehr, so der Verwaltungsrichter. Der Richter legte fest, dass er für seinen monatlichen Lebensunterhalt vorläufig 361,58 Euro erhält und für seinen Wohnbedarf 50 Euro.

Zu wenig engagiert

Er befindet sich in einer Bedarfsgemeinschaft, wofür der dafür gekürzte Sozialhilfebeitrag grundsätzlich 473,58 Euro im Monat ausmachen würde. Weil sich der junge Arbeitslose aber nach Einschätzung des Richters insgesamt zu wenig engagiert um Arbeit bemüht hat, wurde der Zuschuss verringert.

Für Alleinstehende beträgt der monatliche Mindestsicherungssatz 633,91 Euro. Der Beschwerdeführer vertrat den Standpunkt, ihm würden 645,32 Euro zustehen. Der Richter wies aber darauf hin, dass er nicht allein lebe, sondern in einer Bedarfsgemeinschaft.

Dem Jungen sei es nach dem Abschluss der Handelsschule trotz guter Konjunktur und guter Lage auf dem Arbeitsmarkt innerhalb von acht Monaten nicht gelungen, einen Arbeitsplatz zu bekommen, hielt der Verwaltungsrichter fest. Dafür sei der junge Arbeitslose aber mitverantwortlich, weil er nicht alles getan habe, um einen Job zu bekommen. So habe er sich nicht auf sämtliche geeignete Stellenangebote beworben, die ihm vom Arbeitsmarktservice (AMS) übermittelt worden seien.

(Quelle: NEUE/Seff Dünser)

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • "Keinen Bock" auf Lehre: Vorarlberger wird Sozialhilfe gekürzt