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Keine zu frühe strafrechtliche Verfolgung

Ein entschiedenes "Nein" zur Senkung des Alters der Strafmündigkeit kommt von Kinder- und Jugendanwalt Rauch. Bisher werden Straftäter unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt.

Dass Straftäter unter 14 Jahren strafrechtlich nicht belangt soll laut Rauch auch so bleiben. Wenn unter 14-jährige Straftaten begehen, habe das Ursachen in Vernachlässigung, schlechten Bedingungen in den Familien und Gewalt. Hier sei Hilfe und nicht Strafe nötig, sagt Kinder- und Jugendanwalt Michael Rauch. Außerdem sei es ein Irrtum zu glauben, dass Straftaten von Kindern ohne Konsequenzen blieben. Die Jugendwohlfahrt reagiere mit einem breiten Unterstützungsangebot. Und zusätzlich kritisiert Rauch, dass man die Jugendlichen zwar im Strafrecht immer früher zur Verantwortung ziehen wolle, das Wahlalter – und damit die Möglichkeit zur Mitbestimmung – aber nicht senken wolle.

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