In einem Naturproduktehof in Hard am Bodensee war vor zwei Wochen die Vogelgrippe vom Typ H5N8 nachgewiesen worden. Als Konsequenz daraus wurde der Betrieb komplett gesperrt, die 1.100 gehaltenen Tiere wurden gekeult. Zudem wurde in einem Radius von drei Kilometern rund um die Putenfarm eine Schutzzone eingerichtet. Sie umfasst insgesamt 26 gewerbliche Geflügelzüchter und bis zu 200 kleine Privathalter von Hühnern, Gänsen, Enten oder Truthähnen. Nachdem keine weiteren Infektionen aufgetreten sind, dürfen auf Antrag nun wieder Geflügelprodukte aus der Schutzzone auf den Markt gebracht werden. Das Gebiet in einem Radius von zehn Kilometern wurde zur Überwachungszone erklärt.
Schutzzone ausgeweitet
Bisher waren in Vorarlberg nicht nur, aber im Speziellen die Bodensee-Gemeinden vom Gesundheitsministerium als Gebiete mit erhöhtem Risiko ausgewiesen worden. Zum Schutz des Hausgeflügels wurde diese Zone nun erweitert und betrifft auch die Gemeinden am Rhein. Lustenau befand sich bereits in dieser Zone, neu hinzugekommen sind nun auch Hohenems, Altach, Mäder, Koblach, Meiningen, Rankweil und Feldkirch. In allen diesen Kommunen gilt somit Stallpflicht für Hausgeflügel.
Nicht nur Wasservögel betroffen
Nach Angaben des Landesveterinärs Norbert Greber sind entlang des Vorarlberger Bodenseeufers mittlerweile rund 400 Vogelkadaver geborgen und entsorgt worden. Von 30 verendeten Wildvögeln, die untersucht wurden, wiesen 20 das Vogelgrippe-Virus auf. Dabei hat es sich laut Greber nicht nur um Enten gehandelt, sondern auch um eine Möwe, eine Elster und einen Mäusebussard. “Das heißt, die Infektion betrifft primär Wasservögel, aber wenn Raubvögel oder Aasfresser infizierte Wasservögel fressen, können sie sich selbst mit dem Virus anstecken und verenden”, sagte Greber.
(APA)
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