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Keine Verfahren gegen radikale Prediger

Die Staatsanwaltschaft Wien hat die Verfahren, die wegen radikalen Aussagen eingeleitet wurden, gegen Armin Bibars und den Wiener Imam Abu Muhammad eingestellt - Häupl überlegt in Causa rechtliche Schritte gegen Strache.

Nach islamisch-fundamentalistischen Aussagen in Interviews in der „Presse“ und der „Zeit im Bild 2“ wurde gegen die beiden Männer ermittelt. Muhammad ist Prediger in einer Wiener Moschee, Bibars ist stellvertretender Obmann des Vereins, der die Moschee betreibt. Der Imam, ein bosnischer Staatsbürger, der in Wien lebt und predigt, hatte unter anderem gesagt, dass er nicht an die Demokratie glaube und die göttliche Offenbarung für ihn über den österreichischen Gesetzen stehen würde. Bibars meinte, dass die U-Bahn-Attentäter von London grundsätzlich etwas „Gutes“ im Sinn gehabt hätten.

Laut Ernst Kloiber von der Staatsanwaltschaft Wien reichten die in den Medien getätigten Äußerungen allerdings nicht aus, um die Tatbestände objektiv herzustellen. Im Innenministerium will man die kleine Szene islamischer Extremisten aber auch weiterhin „so weit wie möglich beobachten“, erklärt Sprecher Rudolf Gollia. Und sobald es einen konkreten Verdacht auf strafbare Handlungen gebe, werde man einschreiten.

Auf politischer Ebene könnte die Causa dennoch die Gerichte beschäftigen: Wiens Bürgermeister Häupl überlegt nämlich rechtliche Schritte gegen FP-Chef Strache, der gemeint hatte, „der Hassprediger Abu Muhammad hat vom Bürgermeister die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten“. Häupl dazu: „Wenn noch einmal derartige Behauptungen von ihm kommen, werde ich rechtliche Schritte einleiten lassen.“

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