AA

Keine Tritte ins Gesicht des Zeltfestbesuchers

In der ersten Verhandlung im Dezember 2016 hatte der Angeklagte noch angegeben, er habe den 38-Jährigen im Streit um ein Taxi überhaupt nicht geschlagen.
In der ersten Verhandlung im Dezember 2016 hatte der Angeklagte noch angegeben, er habe den 38-Jährigen im Streit um ein Taxi überhaupt nicht geschlagen. ©Symbolbild/Bilderbox
Ins Gesicht erhielt das Opfer vom Angeklagten nur einen Faustschlag, meint das Landesgericht.

Dem einzigen Belastungszeugen hat der Schöffensenat nicht geglaubt. Der Security-Mitarbeiter hatte angegeben, der Angeklagte habe am 2. Juli 2016 beim Wolfurter Musikfest außerhalb des Festzeltes dem bereits zu Boden geschlagenen Opfer zwei Mal mit Anlauf einen Fußtritt ins Gesicht versetzt.

Stattdessen hielt sich das Landesgericht Feldkirch an die gestrigen Angaben des 22-jährigen Angeklagten. Demnach hat der arbeitslose Unterländer den 38-jährigen Bauarbeiter mit einem Faustschlag ins Gesicht und einem Tritt gegen das Bein zu Boden gebracht und ihm so einen verschobenen Nasenbeinbruch und eine Schädelprellung zugefügt.

Urteil rechtskräftig

Deshalb wurde der unbescholtene Angeklagte gestern nur wegen schwerer Körperverletzung verurteilt. Der 22-Jährige kam dafür mit einer teilbedingten Geldstrafe von 2160 Euro (540 Tagessätze zu je vier Euro) davon. Der unbedingte Teil beträgt 1080 Euro. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

Der von Olivia Lerch verteidigte Angeklagte bestritt mit Erfolg, dem am Boden liegenden Bregenzerwälder auch noch Fußtritte ins Gesicht verpasst zu haben. „Das würde ich nie tun“, behauptete der 22-Jährige.

In der ersten Verhandlung im Dezember 2016 hatte der Angeklagte noch angegeben, er habe den 38-Jährigen im Streit um ein Taxi überhaupt nicht geschlagen. Seine anderslautenden gestrigen Angaben bezeichnete er als umfassendes Geständnis.

Nichts gesehen

Für den Schöffensenat sei „nicht nachvollziehbar“ gewesen, dass nur der Security-Mitarbeiter Fußtritte ins Gesicht gesehen haben will, sagte Richter Andreas Böhler in seiner Urteilsbegründung. Nahe beim Sicherheitsmann stehende Polizisten hatten nichts gesehen.

Die Staatsanwaltschaft hatte dem Security geglaubt und Anklage wegen des Verbrechens der absichtlich schweren Körperverletzung erhoben. Wäre dazu ein Schuldspruch erfolgt, wäre es nicht bei einer Geldstrafe geblieben.

home button iconCreated with Sketch. zurück zur Startseite
  • VOL.AT
  • Vorarlberg
  • Keine Tritte ins Gesicht des Zeltfestbesuchers