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Keine Strafen für Lichtsünder

Schwarzach - Das Fahren mit Licht am Tag ist zwar nur mehr ein totes Gesetz, doch offiziell nach wie vor gültig. Erst wenn das Parlament die Regelung gekippt hat, wird es mit der Strafbarkeit vorbei sein. EU will Tagfahrlicht einführen

Doch viele Autofahrer ignorieren das von Anfang an umstrittene Gesetz jetzt schon, auf den Vorarlberger Straßen sieht man immer mehr „Lichtverweigerer“. Bei einer Stichprobe der „VN“ gestern am Kreisverkehr Weidachknoten hatte nur etwa jeder dritte Fahrer das Licht angeschaltet. In Vorarlberg war der Unmut seit der Einführung immer besonders groß – bei einer Untersuchung des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hatte sich im vergangenen Jahr herausgestellt, dass die Prozentzahl der Vorarlberger Lenker, die gesetzestreu sind, mit 60 Prozent etwa 20 Prozent unter dem Österreichschnitt liegt.

Strafen trotz eines Gesetzes, dass eigentlich längst Geschichte ist? Offiziell heißt es aus dem Innenministerium, dass weiterhin gestraft werde, solange das Gesetz gültig ist. „Das Gesetz ist weiter zu vollziehen, es gibt aber natürlich für jeden Polizisten einen Ermessensspielraum“, so Rudolf Gollia vom Innenministerium.

Polizei: „Keine Strafe“

Inoffiziell sieht die Sache allerdings ganz anders aus. Von gut unterrichteten Stellen bei der Vorarlberger Polizei war zu erfahren: Wer bei guten Sichtverhältnissen ohne Licht fährt, muss nicht mit einer Strafe rechnen. Die Polizei behandle Verstöße mit „großem Augenmaߓ und werde sich „sehr zurückhaltend in puncto Strafen“ verhalten. Sprich: Nur wer bei schlechter Sicht ohne eingeschaltetes Licht erwischt wird, bekommt Ärger mit der Polizei. Allerdings bestand die Pflicht zum Fahren mit Licht bei schlechten Sichtverhältnissen ganz unabhängig von der „Licht am Tag“-Regelung.

Bei ihrer Entscheidung Anfang September über die Abschaffung von „Licht am Tag“ beriefen sich Verkehrsminister Faymann und Innenminister Platter auf eine Studie, die vom Wiener Unfallforscher Ernst Pfleger durchgeführt wurde. Laut dieser Studie ist die Ablenkung durch Licht am Tag größer als der Sicherheitsgewinn.

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