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Keine Strafanzeige gegen Straßenbauamt

Dem Landesstraßenbauamt wird in Medienberichten vorgeworfen, an einer unbewilligten Rodungsaktion an der L13 beteiligt gewesen zu sein - Egger ist verwundert.

Straßenbaureferent Landesstatthalter Dieter Egger: “Die Straßenmeisterei hat weder Anweisungen oder Aufträge erteilt noch die Rodungsarbeiten selbst durchgeführt, sondern lediglich im Interesse der Verkehrsteilnehmer verkehrssichernde Hilfestellung übernommen.”

Wie Egger weiter informiert, wurde die Straßenmeisterei Bregenz von der Schindler KG und der ausführenden Holzfirma Matt gebeten, Verkehrssicherungsmaßnahmen während der Holzschlägerung an der L 13 zu übernehmen. Solche Hilfestellungen bei Holzarbeiten auf Fremdgrundstücken im Nahbereich von Landesstraßen werden von der Straßenmeisterei des Öfteren durchgeführt – und zwar als Serviceleistung zur Sicherheit der Verkehrsteilnehmer, betont Egger. Denn beim letzten Sturm sind umstürzende Bäume der Straße bedrohlich nahe gekommen.

Die Bezirkshauptmannschaft Bregenz habe diese Maßnahmen im Interesse der Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer auch begrüßt und so liege nach Rückfrage bei Bezirkshauptmann Paul Gorbach gegen die Abteilung Straßenbau weder eine Strafanzeige vor noch wurde ein Strafverfahren eingeleitet, so der Statthalter.

Die Holzarbeiten wurden ausschließlich von der Fa Matt im Auftrag der Schindler KG durchgeführt und die straßenpolizeiliche Bewilligung der BH Bregenz wurde am 28. Juli an die Schindler KG ausgestellt. Egger verweist zudem auf eine Verordnung nach Natur- und Landschaftsschutz aus dem Jahre 2002, wonach ein gewisser Bereich am Kanal ausgenommen ist. Inwieweit die gesetzten Maßnahmen in diese Verordnung fallen, muss beim angesetzen Lokalaugenschein im September geklärt werden und liegt nicht im Kompetenzbereich des Straßenbauamtes.

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