Bregenz. Am 13. September werden in den 96 Vorarlberger Kommunen insgesamt 1.806 Sitze vergeben. Abhängig von der Einwohnerzahl des Orts besteht das Gemeindeparlament aus mindestens neun und höchstens 36 Mandataren. Verteilt werden die Sitze nach dem sogenannten d'Hondtschen Verfahren. Eine Mindestanzahl an Stimmen, um bei der Sitzzuordnung berücksichtigt zu werden, ist anders als bei der Landtagswahl (Sperrklausel: fünf Prozent) nicht vorgeschrieben.
282 Stimmen reichten für die Neos
So reichten NEOS bei den Gemeindevertretungswahlen 2015 in Bregenz 282 Stimmen (21.051 Wahlberechtigte, 2,67 Prozent Stimmenanteil), um den Einzug in das 36-köpfige Stadtparlament zu schaffen. Mit Stimmenanteilen von unter vier Prozent erreichten auch die SPÖ in Lustenau (2,98 Prozent), die Liste "WIR - Plattform für Familien" in Feldkirch (3,03 Prozent), NEOS in Hörbranz (Bez. Bregenz, 3,68 Prozent) sowie die Migranten-Liste "Tekelioglu" in Lustenau (3,98 Prozent) jeweils ein Mandat. Keinen Sitz gab es dagegen für die SPÖ in Höchst (Bez. Bregenz) mit einem Stimmenanteil von 2,85 Prozent.
Die HaK tritt am 13. September erstmals auf Kommunalebene an und steht in neun Rheintal-Gemeinden namentlich und in Hohenems als Teil der Parteiliste "Ems isch üsr" zur Wahl. Zumindest in einigen davon dürfte sie Mandate holen. Bei der Landtagswahl im vergangenen Oktober kam die HaK landesweit auf 1,86 Prozent. In den Kommunen, in denen sie in die Gemeindevertretung will, schnitt sie bis auf Wolfurt (Bez. Bregenz) aber durchwegs besser ab. In Lustenau (4,0 Prozent), Bregenz (3,3 Prozent), Hard (Bez. Bregenz, 3,2 Prozent) und Lochau (Bez. Bregenz, 3,0 Prozent) wurden Stimmenanteile erzielt, die Gemeindevertretungs-Mandate realistisch erscheinen lassen. In Hohenems hat die Migrantenpartei bei der Landtagswahl gar 4,7 Prozent geschafft.
NEOS treten zum zweiten Mal bei den Vorarlberger Gemeindewahlen an. 2015 waren sie in vier Orten wählbar und erreichten in allen diesen Gemeinden jeweils mindestens ein Mandat, insgesamt sechs. Heuer stehen sie in elf Kommunen auf dem Stimmzettel. Schaffen die Pinken am 13. September nur annähernd ähnliche Stimmenanteile wie bei der Landtagswahl, wird der Einzug in die Gemeindeparlamente kein Problem sein. Bei der Landtagswahl lagen sie in zehn dieser Orte jenseits der acht Prozent-Marke, in acht erzielten sie sogar mehr als neun Prozent Stimmenanteil. Lediglich in Bludenz mussten sie sich mit 6,7 Prozent bescheiden.
1.806 Mandate werden am 13. September vergeben
Bei den Vorarlberger Gemeindevertretungswahlen am 13. September werden in den 96 Kommunen insgesamt 1.806 Mandate vergeben - gleich viele wie vor fünf Jahren. Die Größe der Gemeindevertretungen richtet sich nach der Zahl der Einwohner mit der Volkszählung als Basis. Zuletzt hatte es von 2010 auf 2015 einen Mandatssprung - von 1.779 auf eben 1.806 - gegeben.
Die in Vorarlberg kleinstmögliche Gemeindevertretung setzt sich aus neun Mandataren zusammen. Das gilt für Kommunen mit bis zu 500 Einwohnern, von denen es 15 gibt. Nach den Bestimmungen des Gemeindegesetzes steigt die Zahl der Mandate in der Folge in "500er-Schritten" an: Zwölf Mandate werden in Gemeinden mit bis zu 1.000 Einwohnern vergeben, 15 in 1.500-Einwohner-Kommunen. In Orten, die zwischen 2.501 und 5.000 Einwohner haben, werden 24 Gemeindevertreter gewählt. Das ist in Vorarlberg in 16 Kommunen der Fall.
30 Mandatare sind schließlich in Gemeinden mit einer Einwohnerzahl zwischen 8.001 und 11.000 vorgesehen, bei mehr als 15.000 Einwohnern wird das Gemeindeparlament mit 36 Mandatsträgern besetzt. Die kleinste Vorarlberger Stadt Bludenz schafft dieses Kriterium nicht und hat demzufolge lediglich 33 Stadtvertreter. Die größtmöglichen Gremien tagen hingegen in Dornbirn, Bregenz, Feldkirch, Lustenau und Hohenems.
In den Gemeindevertretungen selbst werden wiederum die Gemeindevorstände bestimmt, deren Mitglieder "Gemeinderäte" bzw. "Stadträte" genannt werden. Die Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstands hat die Gemeindevertretung in ihrer konstituierenden Sitzung festzusetzen. Sie muss mindestens drei betragen, darf aber den vierten Teil der Zahl der Gemeindevertreter nicht übersteigen. Die zahlenmäßig größten Gemeindevorstände dürfen somit maximal neun Personen umfassen - was sie auch durchwegs tun, wo es möglich ist. Beispiele für Orte mit dreiköpfigen Gemeindevorständen sind etwa Viktorsberg im Bezirk Feldkirch (415 Einwohner) oder Bürserberg im Bezirk Bludenz (549 Einwohner).
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